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Insolvenzprofil
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Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der B&K Bierspezialitäten Karlsruhe UG erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO (Tabellenblattnummer 6-9) im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, bis zum 30.10.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erfolgt ist, gelten als festgestellt.
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