Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BK Management GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Arnsberg HRB 14079
EUID
DER1901.HRB14079
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Arnsberg
Aktenzeichen
52 IN 79/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Jan Janßen
Adresse
Kennedyplatz 2, 50679 Köln
Termine & Fristen
Antragseingang
11.03.2026
Eröffnung
12.05.2026 , 09:02 Uhr
Forderungsanmeldefrist
17.06.2026
Niederlegung Unterlagen
01.07.2026
Berichtstermin
29.07.2026
Bestellung Sonderinsolvenzverwalter
30.07.2026
Prüfungstermin
21.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Arnsberg hat am 12.05.2026 um 09:02 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BK Management GmbH eröffnet. Das Verfahren ist wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin, der am 11.03.2026 bei Gericht eingegangen ist, eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Dr. Jan Janßen ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.06.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Gläubiger werden aufgefordert, unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie in Anspruch nehmen. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 29.07.2026. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten bei Gericht einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 01.07.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin die sofortige Beschwerde zu.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BK Management GmbH ist am 12.05.2026 um 09:02 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag wurde am 11.03.2026 von der Schuldnerin gestellt. Zum Insolvenzverwalter ist Dr. Jan Janßen ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BK Management GmbH ist am 12.05.2026 um 09:02 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag wurde am 11.03.2026 von der Schuldnerin gestellt. Zum Insolvenzverwalter ist Dr. Jan Janßen ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 17.06.2026. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 29.07.2026. Spätestens ab dem 01.07.2026 werden die Forderungstabelle, Anmeldeunterlagen und der Bericht des Insolvenzverwalters auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen eine Forderung muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Am 30.07.2026 ist Rechtsanwalt Dr. Martin Plappert zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt worden, dessen Aufgabenbereich die Prüfung der angemeldeten Forderung im Bereich 0-3 umfasst.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BK Management GmbH ist am 12.05.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag wurde am 11.03.2026 gestellt. Dr. Jan Janßen ist zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.06.2026 anzumelden. Der…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BK Management GmbH ist am 12.05.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag wurde am 11.03.2026 gestellt. Dr. Jan Janßen ist zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.06.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 29.07.2026. Spätestens ab dem 01.07.2026 werden die Forderungstabelle und Unterlagen zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss bis zum Prüfungsstichtag eingehen. Am 30.07.2026 wird Rechtsanwalt Dr. Martin Plappert als Sonderinsolvenzverwalter für die Prüfung der Forderung 0-3 bestellt. Für noch nicht geprüfte Forderungen wird ein schriftliches Prüfungsverfahren angeordnet, wobei der besondere Prüfungstermin am 21.09.2026 stattfindet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 79/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 14079 eingetragenen BK Management GmbH, Am Hohen Ufer 11b, 58710 Menden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pascal Kissmer, Am Hohen Ufer 11b, 58710 Menden
wird wegen Zahlungsun…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 79/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 14079 eingetragenen BK Management GmbH, Am Hohen Ufer 11b, 58710 Menden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pascal Kissmer, Am Hohen Ufer 11b, 58710 Menden
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 12.05.2026, um 09:02 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 11.03.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dr. Jan Janßen, Kennedyplatz 2, 50679 Köln.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.06.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 29.07.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 01.07.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 404 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
52 IN 79/26
Arnsberg, 12.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 79/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 14079 eingetragenen BK Management GmbH, Am Hohen Ufer 11b, 58710 Menden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pascal Kissmer, Am Hohen Ufer 11b, 58710 Me…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 79/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 14079 eingetragenen BK Management GmbH, Am Hohen Ufer 11b, 58710 Menden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pascal Kissmer, Am Hohen Ufer 11b, 58710 Menden
wird Rechtsanwalt Dr. Martin Plappert, Rathausplatz 21 - 23, 58507 Lüdenscheid zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst Prüfung der angemeldeten Forderung 0-3. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
52 IN 79/26
Amtsgericht Arnsberg, 30.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 79/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 14079 eingetragenen BK Management GmbH, Am Hohen Ufer 11b, 58710 Menden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pascal Kissmer, Am Hohen Ufer 11b, 58710 Me…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 79/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 14079 eingetragenen BK Management GmbH, Am Hohen Ufer 11b, 58710 Menden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pascal Kissmer, Am Hohen Ufer 11b, 58710 Menden
wird angeordnet:
Die noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft.
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
21.09.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 404 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
52 IN 79/26
Amtsgericht Arnsberg, 24.08.2026
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