Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BKMS Concept Fashion GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 3431
EUID
DER2507.HRB3431
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
163 IN 53/18
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Franz Josef Krause
Adresse
Kreuzweg 28, 45701 Herten
Termine & Fristen
Fristende für Stellungnahme
19.10.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BKMS Concept Fashion GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Essen hat der Schlussverteilung zugestimmt. Die Durchführung des Schlusstermins wurde im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei den Beteiligten bis zum 19.10.2026 Gelegenheit zur Stellungnahme in Bezug auf die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis gegeben wurde. Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO insgesamt 277.152,88 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 86.888,04 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 53/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 3431 eingetragenen BKMS Concept Fashion GmbH, Daimlerstr. 14, 45891 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Franz Josef Krause, Kreuzweg 2…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 53/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 3431 eingetragenen BKMS Concept Fashion GmbH, Daimlerstr. 14, 45891 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Franz Josef Krause, Kreuzweg 28, 45701 Herten
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 277.152,88 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 86.888,04 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 166 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
163 IN 53/18
Amtsgericht Essen, 24.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 53/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 3431 eingetragenen BKMS Concept Fashion GmbH, Daimlerstr. 14, 45891 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Franz Josef Krause, Kreuzweg 2…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 53/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 3431 eingetragenen BKMS Concept Fashion GmbH, Daimlerstr. 14, 45891 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Franz Josef Krause, Kreuzweg 28, 45701 Herten
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältinnen Rau & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lindwurmstr. 114, 80337 München
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
19.10.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 166 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
163 IN 53/18
Amtsgericht Essen, 20.08.2026
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