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Insolvenzprofil
BL-KL Facility Service UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Höhenweg 13, 61184 Karben
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 97972
EUID
DEM1201.HRB97972
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1287/18 B-5-5
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführerin Heide Weitzel
Adresse
Höhenweg 13, 61184 Karben
Termine & Fristen
Stichtag Gläubigerversammlung
16.09.2024
Gegenstand des Unternehmens
Gebäudereinigung und Unternehmensdienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BL-KL Facility Service UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin ist bestellt. Im Verfahren sind Forderungen in Höhe von 119.925,37 EUR zur Insolvenztabelle festgestellt worden. Ein Massebestand in Höhe von 22.379,54 EUR ist vorhanden. Es soll die Schlussverteilung vorgenommen werden. Für die besondere Gläubigerversammlung, die dem Stichtag entspricht, ist der 16.09.2024 festgesetzt. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin sind festgesetzt worden. Rechtsmittelbelehrungen für sofortige Beschwerde und befristete Erinnerung sind ergangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1287/18 B-5-5: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BL-KL Facility Service UG (haftungsbeschränkt), Höhenweg 13, 61184 Karben (AG Frankfurt am Main, HRB 97972), vertr. d.: Heide Weitzel, Höhenweg 13, 61184 Karben, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlun…
810 IN 1287/18 B-5-5: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BL-KL Facility Service UG (haftungsbeschränkt), Höhenweg 13, 61184 Karben (AG Frankfurt am Main, HRB 97972), vertr. d.: Heide Weitzel, Höhenweg 13, 61184 Karben, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 16.09.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO), Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 18.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1287/18 B-5-5: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BL-KL Facility Service UG (haftungsbeschränkt), Höhenweg 13, 61184 Karben (AG Frankfurt am Main, HRB 97972), vertr. d.: Heide Weitzel, Höhenweg 13, 61184 Karben, (Geschäftsführerin), werden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
…
810 IN 1287/18 B-5-5: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BL-KL Facility Service UG (haftungsbeschränkt), Höhenweg 13, 61184 Karben (AG Frankfurt am Main, HRB 97972), vertr. d.: Heide Weitzel, Höhenweg 13, 61184 Karben, (Geschäftsführerin), werden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 43.256,26 erhält die Insolvenzverwalterin unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR XXX netto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 18.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main - 810 IN 1287/18 B-5-5
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BL-KL Facility Service UG (haftungsbeschränkt), Höhenweg 13, 61184 Karben, soll die Schlussverteilung vorgenommen werden. Es sind Forderungen in Höhe von € 119.925,37 zur Insolvenztabelle festgestellt worden. Es ist ein…
Amtsgericht Frankfurt am Main - 810 IN 1287/18 B-5-5
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BL-KL Facility Service UG (haftungsbeschränkt), Höhenweg 13, 61184 Karben, soll die Schlussverteilung vorgenommen werden. Es sind Forderungen in Höhe von € 119.925,37 zur Insolvenztabelle festgestellt worden. Es ist ein Massebestand in Höhe von € 22.379,54 vorhanden. Davon abzusetzen sind noch die Gerichtskosten und die Vergütung der Insolvenzverwalterin
Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main - Insolvenzgericht - zur Einsicht aller Beteiligten gem. § 188 Satz 2 InsO niedergelegt. Auf die Fristen gem. §§ 189, 194 InsO wird verwiesen.
Amtsgericht Frankfurt am Main
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