Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Blackbelt XP Deutschland GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Sepp-Herberger-Straße 32, 64683 Einhausen
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 104856
EUID
DEM1103.HRB104856
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 460/24
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
12.06.2024 , 15:30 Uhr
Eröffnung
01.09.2024 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
07.10.2024
Prüfungstermin
18.11.2024
Schlusstermin
04.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Vertrieb von Software und IT, die Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Software und IT sowie die Erbringung von Verwaltungs- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Führung und Finanzierung von Unternehmen, insbesondere dem Abschluss und der Einführung von Versorgungsplänen und anderen (regelmäßigen) Vergütungen und Sachzuwendungen. Die Gesellschaft ist darüber hinaus zu allen Rechtsgeschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Unternehmensgegenstand dienen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Blackbelt XP Deutschland GmbH wurde am 12.06.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Jürgen Jerger als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Im Rahmen dieser vorläufigen Phase wurden Vergütung und Auslagen des Verwalters festgesetzt. Das Verfahren ist im weiteren Verlauf eröffnet worden. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde aufgrund einer Erhöhung der Berechnungsgrundlage von 114.171,12 Euro auf 122.523,58 Euro angepasst. Im Verteilungsverzeichnis ist ersichtlich, dass Forderungen in Höhe von insgesamt 206.225,72 Euro zu berücksichtigen sind, wobei ein Betrag von ca. 51.001,75 Euro aus der Masse zur Verteilung steht. Die Vornahme der Schlussverteilung ist für den 04.05.2026 anberaumt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Am 12.06.2024 ist gegen die Blackbelt XP Deutschland GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Jürgen Jerger zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 01.09.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Gläubigern wurde eine Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen bis zum 07.10…
Am 12.06.2024 ist gegen die Blackbelt XP Deutschland GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Jürgen Jerger zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 01.09.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Gläubigern wurde eine Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen bis zum 07.10.2024 gesetzt, der Prüfungstermin ist am 18.11.2024 gewesen. Die Vergütung des vorläufigen Verwalters ist festgesetzt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf sind die Vergütung und Auslagen des endgültigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden, wobei ein Zuschlag aufgrund von Betriebsfortführung und IT-Problemen gewährt wurde. Der Schlusstermin sowie der Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen ist auf den 04.05.2026 bestimmt worden. Das Verteilungsverzeichnis zur Schlussverteilung ist niedergelegt worden; für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 51.001,75 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung, während Forderungen in Höhe von insgesamt 206.225,72 EUR zu berücksichtigen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 9 IN 460/24: In dem Insolvenzverfahren der Blackbelt XP Deutschland GmbH, Sepp-Herberger-Straße 32, 64683 Einhausen (AG Darmstadt, HRB 104856), vertr. d.: 1. Christian Penava, Sepp-Herberger-Straße 32, 64683 Einhausen, (Geschäftsführer), 2. Jeroen Kiks, Assendelft, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), wird di…
Geschäfts-Nr.: 9 IN 460/24: In dem Insolvenzverfahren der Blackbelt XP Deutschland GmbH, Sepp-Herberger-Straße 32, 64683 Einhausen (AG Darmstadt, HRB 104856), vertr. d.: 1. Christian Penava, Sepp-Herberger-Straße 32, 64683 Einhausen, (Geschäftsführer), 2. Jeroen Kiks, Assendelft, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), wird die ergänzende Vergütung des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % sowie
3. X EUR Auslagen zuzüglich
4. X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %.
------------------------------------
X EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Mit Beschluss vom 23.03.2026 wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters im eröffneten Verfahren auf X Euro zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer festgesetzt.
Die Vergütungsfestsetzung basierte auf der seinerzeit vorhandenen Insolvenzmasse in Höhe von 114.171,12 Euro. Bis zur Beendigung des Verfahrens erhöhte sich diese auf 122.523,58 Euro.
Auf Grund des Anstiegs der Berechnungsgrundlage, war nunmehr auch die Anpassung der Vergütung zu beschließen. Insoweit darf auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vom 26.01.2006 IX ZB 183/04 Bezug genommen werden. Ein entsprechender Antrag des Insolvenzverwalters liegt vor.
Die Vergütung, basierend auf der nunmehr maßgeblichen Berechnungsgrundlage, beläuft sich auf X Euro. Bereits festgesetzt wurden X Euro, sodass noch die Differenz in Höhe von X Euro festzusetzen war.
Die pauschalen Auslagen aus der Gesamtvergütung belaufen sich auf X (25% aus X Euro). Bereits festgesetzt wurden X Euro, sodass insoweit noch die Differenz in Höhe von X Euro festzusetzen war.
Neben der Vergütung und der Auslagen war auch die jeweilige Umsatzsteuer in die Festsetzung aufzunehmen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 17.04.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 460/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blackbelt XP Deutschland GmbH, Sepp-Herberger-Straße 32, 64683 Einhausen (AG Darmstadt, HRB 104856), vertr. d.: 1. Christian Penava, Sepp-Herberger-Straße 32, 64683 Einhausen, (Geschäftsführer), 2. Jeroen Kiks, Assendelft, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), wurd…
9 IN 460/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blackbelt XP Deutschland GmbH, Sepp-Herberger-Straße 32, 64683 Einhausen (AG Darmstadt, HRB 104856), vertr. d.: 1. Christian Penava, Sepp-Herberger-Straße 32, 64683 Einhausen, (Geschäftsführer), 2. Jeroen Kiks, Assendelft, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR um 50 % erhöht zzgl.
3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie
4. X EUR Auslagen zuzüglich
5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %
6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich
7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %.
------------------------------------
X EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8, 10 InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die Schlussrechnung bezieht. Die Insolvenzmasse wurde im vorliegenden Fall mit 114.171,12 EUR ermittelt. Die Regelvergütung daraus beträgt X EUR. Ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz ist nach Art und Umfang des Verfahrens nicht gerechtfertigt.
Aufgrund des Auslandsbezuges und der Konzernverflechtung sowie des abrupten und vollständigen Wegfalls der IT-Infrastruktur der Schuldnerin unmittelbar nach Anordnung der vorläufigen Verwaltung war der Insolvenzverwalter gezwungen, ein operatives Geschäftsmodell, das zu 100 % auf einer integrierten Cloud-Infrastruktur basierte, analog und manuell abzuwickeln. In der Gesamtschau ist daher ein Zuschlag von 50 % auf die Regelvergütung angemessen und gerechtfertigt.
Hinzu kommen die Auslagen. Bei der Festsetzung der Auslagen kann der Insolvenzverwalter zwischen den tatsächlich entstandenen Auslagen und einem Pauschsatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wählen. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen. Im vorliegenden Fall wurde die Pauschale in Ansatz gebracht. Außerdem wurden die gesondert festgestellten Auslagen für die Übertragung des Zustellwesens berücksichtigt.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 23.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 460/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blackbelt XP Deutschland GmbH, Sepp-Herberger-Straße 32, 64683 Einhausen (AG Darmstadt, HRB 104856), vertr. d.: 1. Christian Penava, Sepp-Herberger-Straße 32, 64683 Einhausen, (Geschäftsführer), 2. Jeroen Kiks, Assendelft, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), wird…
9 IN 460/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blackbelt XP Deutschland GmbH, Sepp-Herberger-Straße 32, 64683 Einhausen (AG Darmstadt, HRB 104856), vertr. d.: 1. Christian Penava, Sepp-Herberger-Straße 32, 64683 Einhausen, (Geschäftsführer), 2. Jeroen Kiks, Assendelft, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: Montag, den 04.05.2026. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis.
Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 23.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 460/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blackbelt XP Deutschland GmbH, Sepp-Herberger-Straße 32, 64683 Einhausen (AG Darmstadt, HRB 104856), vertr. d.: 1. Christian Penava, Sepp-Herberger-Straße 32, 64683 Einhausen, (Geschäftsführer), 2. Jeroen Kiks, Assendelft, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), ist …
9 IN 460/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blackbelt XP Deutschland GmbH, Sepp-Herberger-Straße 32, 64683 Einhausen (AG Darmstadt, HRB 104856), vertr. d.: 1. Christian Penava, Sepp-Herberger-Straße 32, 64683 Einhausen, (Geschäftsführer), 2. Jeroen Kiks, Assendelft, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 206.225,72 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 51.001,75 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung.
Amtsgericht Darmstadt, 23.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 460/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blackbelt XP Deutschland GmbH, Sepp-Herberger-Straße 32, 64683 Einhausen (AG Darmstadt, HRB 104856), vertr. d.: 1. Christian Penava, Sepp-Herberger-Straße 32, 64683 Einhausen, (Geschäftsführer), 2. Jeroen Kiks, Assendelft, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), hat …
9 IN 460/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blackbelt XP Deutschland GmbH, Sepp-Herberger-Straße 32, 64683 Einhausen (AG Darmstadt, HRB 104856), vertr. d.: 1. Christian Penava, Sepp-Herberger-Straße 32, 64683 Einhausen, (Geschäftsführer), 2. Jeroen Kiks, Assendelft, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 16.03.2026. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 23.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 9 IN 460/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Blackbelt XP Deutschland GmbH, Sepp-Herberger-Straße 32, 64683 Einhausen (AG Darmstadt, HRB 104856), vertr. d.: 1. Christian Penava, Einhausen, (Geschäftsführer), 2. Jeroen Kiks, Assendelft, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), ist am 12.06.20…
Geschäfts-Nr.: 9 IN 460/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Blackbelt XP Deutschland GmbH, Sepp-Herberger-Straße 32, 64683 Einhausen (AG Darmstadt, HRB 104856), vertr. d.: 1. Christian Penava, Einhausen, (Geschäftsführer), 2. Jeroen Kiks, Assendelft, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), ist am 12.06.2024 um 15:30 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jürgen Jerger, Rhein Rechtsanwälte PartGmbB, Rudolf-Diesel-Straße 24, 64625 Bensheim, Tel.: 06251/86867-0, Fax: 06251/86867-11, E-Mail: info@rhein-rechtsanwaelte.de bestellt worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird der vorläufige Insolvenzverwalter zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.
Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrbundesamt werden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle Auskünfte über die mit dem Insolvenzschuldner bestehenden Geschäftsbeziehungen zu erteilen, sofern notwendig, Abschriften zu fertigen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter sind alle Auskünfte zu erteilen, welche auch gegenüber dem Insolvenzschuldner zu erteilen wären.
Amtsgericht Darmstadt, 12.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 460/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blackbelt XP Deutschland GmbH, Sepp-Herberger-Straße 32, 64683 Einhausen (AG Darmstadt, HRB 104856), vertr. d.: 1. Christian Penava, Einhausen, (Geschäftsführer), 2. Jeroen Kiks, Assendelft, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorl…
9 IN 460/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blackbelt XP Deutschland GmbH, Sepp-Herberger-Straße 32, 64683 Einhausen (AG Darmstadt, HRB 104856), vertr. d.: 1. Christian Penava, Einhausen, (Geschäftsführer), 2. Jeroen Kiks, Assendelft, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
X
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
(Gesamt-Bruchteil: 34,84 %)
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Auslagen zuzüglich
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jürgen Jerger, Rhein Rechtsanwälte PartGmbB, Rudolf-Diesel-Straße 24, 64625 Bensheim, Tel.: 06251/86867-0, Fax: 06251/86867-11, E-Mail: info@rhein-rechtsanwaelte.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 12.06.2024 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet.
Dabei soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 126.505,77 EUR ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Verwalter in Höhe von X EUR. Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird.
Aufgrund der Betriebsfortführung war ein Zuschlag von 9,84 % auf den Regelbruchteil angemessen und gerechtfertigt.
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 19.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 460/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blackbelt XP Deutschland GmbH, Sepp-Herberger-Straße 32, 64683 Einhausen (AG Darmstadt, HRB 104856), vertr. d.: 1. Christian Penava, Einhausen, (Geschäftsführer), 2. Jeroen Kiks, Assendelft, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Fests…
9 IN 460/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blackbelt XP Deutschland GmbH, Sepp-Herberger-Straße 32, 64683 Einhausen (AG Darmstadt, HRB 104856), vertr. d.: 1. Christian Penava, Einhausen, (Geschäftsführer), 2. Jeroen Kiks, Assendelft, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das vorläufige Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 11.02.2025. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 21.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 460/24: Über das Vermögen der Blackbelt XP Deutschland GmbH, Sepp-Herberger-Straße 32, 64683 Einhausen (AG Darmstadt, HRB 104856), vertr. d.: 1. Christian Penava, Einhausen, (Geschäftsführer), 2. Jeroen Kiks, Assendelft, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet…
9 IN 460/24: Über das Vermögen der Blackbelt XP Deutschland GmbH, Sepp-Herberger-Straße 32, 64683 Einhausen (AG Darmstadt, HRB 104856), vertr. d.: 1. Christian Penava, Einhausen, (Geschäftsführer), 2. Jeroen Kiks, Assendelft, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jürgen Jerger, Rhein Rechtsanwälte PartGmbB, Rudolf-Diesel-Straße 24, 64625 Bensheim, Tel.: 06251/86867-0, Fax: 06251/86867-11, E-Mail: info@rhein-rechtsanwaelte.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 07.10.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie elektronischen Zustellungen unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs zustimmen können.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 18.11.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (07.10.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (18.11.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
* Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
* Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird hingewiesen.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 01.09.2024
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