Forderungsanmeldung Hessen HRB 6036

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

blackcastle ventures GmbH i. L.

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Riedertal 16, 35094 Lahntal-Göttingen
Handelsregister
Amtsgericht Marburg HRB 6036
EUID
DEM1809.HRB6036

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Marburg
Aktenzeichen
22 IN 39/19 (27)
Phase
Forderungsanmeldung

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Dr. Andreas M. Kögel
Adresse
Schulstraße 9, 35083 Wetter
Telefon
06423-9400-15
E-Mail

Termine & Fristen

Forderungsanmeldefrist
18.02.2025
Prüfungstermin
18.03.2025

Gegenstand des Unternehmens

Dienstleistungen aller Art, Unternehmensberatung, Marketing, Vertrieb von Fitness- und Wellnessprodukten sowie Beteiligungen an anderen Unternehmen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der blackcastle ventures GmbH i. L. ist eröffnet. Der Liquidator Jolanta Maria Kranich hat die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO zur Teilnahme am Verfahren zugelassen. Diese wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 18.02.2025 beim Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Andreas M. Kögel anzumelden. Die Prüfung der nachrangigen Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 18.03.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten Forderungen bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle wird eine Woche vor dem Stichtag zur Einsicht niedergelegt.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

22 IN 39/19 (27): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der blackcastle ventures GmbH i. L., Riedetal 16, 35094 Lahntal (AG Marburg , HRB 6036), vertr. d.: Jolanta Maria Kranich, Waldstr. 6, 35117 Münchhausen, (Liquidator), wurde beschlossen: Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zu…

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