Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BlackSun UG (haftungsbeschränkt) ist am 12.09.2024 um 13:00 Uhr vom Insolvenzgericht Frankfurt am Main wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Timm Hartwich bestellt worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen worden. Die Löschungsfristen für Veröffentlichungen richten sich nach der Insolvenzbekanntmachungsverordnung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 858/24 B: In dem Insolvenzverfahren BlackSun UG (haftungsbeschränkt), Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 109213),
vertreten durch:
1. Leonard Alexander Nägle, Oeder Weg 12, 60318 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
2. Luke Redemann, Schneidmühlweg 52, 63741 Aschaffenbur…
810 IN 858/24 B: In dem Insolvenzverfahren BlackSun UG (haftungsbeschränkt), Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 109213),
vertreten durch:
1. Leonard Alexander Nägle, Oeder Weg 12, 60318 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
2. Luke Redemann, Schneidmühlweg 52, 63741 Aschaffenburg, (Geschäftsführer), wurde am 12.09.2024 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Timm Hartwich, semper fidelis/RAe Hartwich & Tscherne PartmbB, August-Schanz-Straße 46, 60433 Frankfurt am Main, Tel.: 01525/ 32 02 87 0, Fax: 06206/ 95 49 42 8, E-Mail: info@semper-fi.com, Internet: www.semper-fi.com.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 12.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 858/24 B-17-8 Am 12.09.2024 um 13:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren BlackSun UG (haftungsbeschränkt), Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 109213),
vertreten durch:
1. Leonard Alexander Nägle, Oeder Weg 12, 60318 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
2. Luke Redemann, Schne…
810 IN 858/24 B-17-8 Am 12.09.2024 um 13:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren BlackSun UG (haftungsbeschränkt), Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 109213),
vertreten durch:
1. Leonard Alexander Nägle, Oeder Weg 12, 60318 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
2. Luke Redemann, Schneidmühlweg 52, 63741 Aschaffenburg, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Timm Hartwich, semper fidelis/RAe Hartwich & Tscherne PartmbB, August-Schanz-Straße 46, 60433 Frankfurt am Main, Tel.: 01525/ 32 02 87 0, Fax: 06206/ 95 49 42 8, E-Mail: info@semper-fi.com, Internet: www.semper-fi.com
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 25.11.2024
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 09.12.2024 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 13.09.2024
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