Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BlancNoir UG c/o itons GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Gräfenhäuser Straße 36, 64293 Darmstadt
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 96431
EUID
DEM1103.HRB96431
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 128/19
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel
Adresse
Hauptstraße 83, 65760 Eschborn
Telefon
06196/77906-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.03.2019
Schlusstermin
13.08.2025
Prüfungstermin
13.08.2025
Gegenstand des Unternehmens
der Groß- und Einzelhandel mti Textilien und Lederwaren, stationär und Online, sowie der Betrieb von Handelsplattformen im Internet und in diesem Zusammenhang die Erbringung von Beratungsleistungen für Firmen- und Endkunden.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BlancNoir UG ist anhängig. Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 19.03.2019 angeordnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Stephan Schlegel hat seine Vergütung und Auslagen durch Beschluss des Gerichts festsetzen lassen. Im weiteren Verfahrensverlauf hat der Insolvenzverwalter dem Gericht angezeigt, dass bei der Schlussverteilung Forderungen in Höhe von insgesamt 86.824,48 EUR zu berücksichtigen sind. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 0,00 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Vornahme der Schlussverteilung ist zugestimmt worden, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist. Die Insolvenzmasse wurde im Rahmen der Schlussrechnung mit 29.748,72 EUR ermittelt. Der Insolvenzverwalter hat Zuschläge für komplizierte Durchsetzung der Organhaftung und Insolvenzanfechtung geltend gemacht. Ein Schlusstermin sowie ein Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen sind auf den 13.08.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zur Schlussrechnung und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis bei Gericht eingegangen sein. Eine geplante Einstellung gemäß § 207 InsO unterbleibt bei Zahlung eines angemessenen Vorschusses.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 128/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BlancNoir UG c/o itons GmbH, Dreieichstraße 8, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 96431), vertr. d.: 1. Itons GmbH, Dreieichstraße 8, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Rolf Riethmüller, Sandstraße 25, 64331 Weiterstadt, (G…
9 IN 128/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BlancNoir UG c/o itons GmbH, Dreieichstraße 8, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 96431), vertr. d.: 1. Itons GmbH, Dreieichstraße 8, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Rolf Riethmüller, Sandstraße 25, 64331 Weiterstadt, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
X
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Auslagen zuzüglich
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel, Hauptstraße 83, 65760 Eschborn, Tel.: 06196/77906-0, Fax: 06196/77906-20 wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 19.03.2019 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet.
Grundlage für die Vergütungsberechnung ist das Vermögen, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters während des Eröffnungsverfahrens erstreckt, § 11 Absatz 1 Satz 2 InsVV. Liegt die hieraus errechnete Vergütung unter der gesetzlichen Mindestvergütung für den Insolvenzverwalter, § 2 Absatz 2 InsVV, so kann der vorläufige Insolvenzverwalter die ungekürzte Mindestvergütung geltend machen (BGH, Beschluss vom 13.07.2006, IX ZB 104/05; Beschluss vom 04.02.2010, IX ZB 129/08). Diese beläuft sich im vorliegenden Verfahren auf X Euro.
Darüber hinaus macht der Insolvenzverwalter Zuschläge für die folgenden Tatbestände geltend:
- ungeordnetes/nicht vorhandenes Belegwesen
- obstruktiver Schuldner
Gemäß Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV, 4. Auflage, § 3 InsVV RndNr. 78 können grundsätzlich für jeden einzelnen Tatbestand, welche nach Ansicht des Gerichts alle im Verfahren begründet wurden, Zuschläge geltend gemacht werden. In der Gesamtschau ist auch die Höhe der Zuschläge mit X% angemessen und war daher wie beantragt festzusetzen.
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 03.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 128/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BlancNoir UG c/o itons GmbH, Dreieichstraße 8, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 96431), vertr. d.: 1. Itons GmbH, Dreieichstraße 8, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Rolf Riethmüller, Sandstraße 25, 64331 Weiterstadt, (G…
9 IN 128/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BlancNoir UG c/o itons GmbH, Dreieichstraße 8, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 96431), vertr. d.: 1. Itons GmbH, Dreieichstraße 8, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Rolf Riethmüller, Sandstraße 25, 64331 Weiterstadt, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 86.824,48 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 0,00 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung.
Amtsgericht Darmstadt, 03.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 128/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BlancNoir UG c/o itons GmbH, Dreieichstraße 8, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 96431), vertr. d.: 1. Itons GmbH, Dreieichstraße 8, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Rolf Riethmüller, Sandstraße 25, 64331 Weiterstadt, (G…
9 IN 128/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BlancNoir UG c/o itons GmbH, Dreieichstraße 8, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 96431), vertr. d.: 1. Itons GmbH, Dreieichstraße 8, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Rolf Riethmüller, Sandstraße 25, 64331 Weiterstadt, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: 13.08.2025. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis , Einstellung gemäß § 207 InsO.
Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Hinweis: Die geplante Einstellung gemäß § 207 InsO unterbleibt bei Zahlung eines angemessenen Vorschusses. Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 03.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 128/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BlancNoir UG c/o itons GmbH, Dreieichstraße 8, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 96431), vertr. d.: 1. Itons GmbH, Dreieichstraße 8, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Rolf Riethmüller, Sandstraße 25, 64331 Weiterstadt, (G…
9 IN 128/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BlancNoir UG c/o itons GmbH, Dreieichstraße 8, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 96431), vertr. d.: 1. Itons GmbH, Dreieichstraße 8, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Rolf Riethmüller, Sandstraße 25, 64331 Weiterstadt, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR um 50 % erhöht zzgl.
3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie
4. X EUR Auslagen zuzüglich
5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %
6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich
7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %.
------------------------------------
X EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen soweit dies im Rahmen des § 207 InsO möglich ist.
G r ü n d e:
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8, 10 InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die Schlussrechnung bezieht. Die Insolvenzmasse wurde im vorliegenden Fall mit 29.748,72 EUR ermittelt. Die Regelvergütung daraus beträgt X EUR.
Darüber hinaus macht der Insolvenzverwalter Zuschläge für die folgenden Tatbestände geltend:
- komplizierte Durchsetzung der Organhaftung
- Insolvenzanfechtung
Gemäß Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV, 4. Auflage, § 3 InsVV RndNr. 78 können grundsätzlich für jeden einzelnen Tatbestand, welche nach Ansicht des Gerichts alle im Verfahren begründet wurden, Zuschläge geltend gemacht werden. Der Insolvenzverwalter beantragt somit in der Gesamtschau X% an Zuschlägen, was nach Ansicht des Gerichts im vorliegenden Fall angemessen ist. Die Zuschläge waren daher wie beantragt festzusetzen.
Hinzu kommen die Auslagen. Bei der Festsetzung der Auslagen kann der Insolvenzverwalter zwischen den tatsächlich entstandenen Auslagen und einem Pauschsatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wählen. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen. Im vorliegenden Fall wurde die Pauschale in Ansatz gebracht. Außerdem wurden die gesondert festgestellten Auslagen für die Übertragung des Zustellwesens berücksichtigt.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 03.07.2025
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