Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Blanka's Gastronomie GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hochstraße 8, 40878 Ratingen
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 103389
EUID
DER3306.HRB103389
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Phase
Antragsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine
Rolle
Sachverständiger
Adresse
Im Zollhafen 22, 50678 Köln
Termine & Fristen
Beschluss
20.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb eines Cafés und der damit verbundene Vertrieb zur Herstellung von Süssspeisen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blanka's Gastronomie GmbH ist mangels Masse abgewiesen worden. Die Gläubigerin AOK Rheinland/Hamburg hatte am 06.08.2024 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Das Amtsgericht Köln hat den Antrag abgewiesen, da das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Dies stützt sich auf ein schriftliches Gutachten des Sachverständigen Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine vom 13.03.2026. Ein ausreichender Kostenvorschuss war nicht gezahlt worden. Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin. Gegen den Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
AOK Rheinland/Hamburg, Kasernenstr. 61, 40213 Düsseldorf
- Gläubigerin -
gegen
die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB103389 eingetragene Blanka's Gastronomie GmbH, Hochstr. 8, 40878 Ratingen, vertr. d. d. Gf.
- Schuldnerin -
wird der am 06.08.2024 eingegangene Antrag …
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
AOK Rheinland/Hamburg, Kasernenstr. 61, 40213 Düsseldorf
- Gläubigerin -
gegen
die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB103389 eingetragene Blanka's Gastronomie GmbH, Hochstr. 8, 40878 Ratingen, vertr. d. d. Gf.
- Schuldnerin -
wird der am 06.08.2024 eingegangene Antrag der Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin mangels Masse abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Gründe:
Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Nach den Feststellungen des Gerichts liegt bei der Schuldnerin zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken.
Dies ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten des vom Gericht beauftragten Sachverständigen Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Im Zollhafen 22, 50678 Köln vom 13.03.2026.
Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 4 InsO, § 91 ZPO sowie auf § 58, §§ 23, 29 GKG. Gegenstandswert (§ 58 GKG): 500,00 €.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Amtsgericht Köln
20.04.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.