Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Blattgruen Venture GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Aichgasse 3, 65239 Hochheim am Main
Handelsregister
Amtsgericht Wiesbaden HRB 31932
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEM1906.HRB31932
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 263/20
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
12.05.2026
Prüfungstermin
26.05.2026
Schlusstermin
22.12.2026
Gegenstand des Unternehmens
ist die Verwaltung bestehender und noch zu erwerbender Beteiligungen sowie die Tätigkeit als geschäftsleitende Holdinggesellschaft.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Holding & Beteiligungen
Subbranche
Konzernholding
Geschäftstätigkeit
Verwaltung bestehender und zu erwerbender Beteiligungen sowie geschäftsleitende Holdingtätigkeit
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blattgruen Venture GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller hat Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO zur Teilnahme am Verfahren zugelassen. Diese Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 12.05.2026 schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Prüfung der noch anzumeldenden sowie der nach Ablauf der Frist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 26.05.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten Forderungen schriftlich beim Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle wird eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blattgruen Venture GmbH, zuletzt geschäftsansässig in Hochheim, ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller bestellt. Der Beschluss zur Zulassung nachrangiger Forderungen vom 23.02.2026 ordnet an, dass Gläubiger nachrangiger Forderungen ihre Ansprüche bis zu…
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blattgruen Venture GmbH, zuletzt geschäftsansässig in Hochheim, ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller bestellt. Der Beschluss zur Zulassung nachrangiger Forderungen vom 23.02.2026 ordnet an, dass Gläubiger nachrangiger Forderungen ihre Ansprüche bis zum 12.05.2026 beim Insolvenzverwalter anmelden müssen. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 26.05.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten Forderungen schriftlich beim Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle wird eine Woche vor dem Stichtag zur Einsicht niedergelegt. Mit Beschluss vom 08.10.2026 ist die Zustimmung zur Schlussverteilung gemäß § 196 InsO erteilt worden. Der Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 22.12.2026. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände schriftlich beim Gericht eingehen. Der verfügbare Massebestand beträgt 22.471,11 EUR abzüglich Massekosten und -verbindlichkeiten. Zu berücksichtigende Insolvenzforderungen belaufen sich auf 266.671,45 EUR. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden, wobei die konkreten Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung beträgt 29.365,55 EUR. Die Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung innerhalb von zwei Wochen angefochten werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 263/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blattgruen Venture GmbH, zuletzt geschäftsansässig Aichgasse 3, 65239 Hochheim (AG Wiesbaden , HRB 31932), vertr. d.: Mark Scheibe, Sodener Straße 28, 65779 Kelkheim (Taunus), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß…
10 IN 263/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blattgruen Venture GmbH, zuletzt geschäftsansässig Aichgasse 3, 65239 Hochheim (AG Wiesbaden , HRB 31932), vertr. d.: Mark Scheibe, Sodener Straße 28, 65779 Kelkheim (Taunus), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 12.05.2026 bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, Brandhoff Obermüller & Partner Rechtsanwälte mbB, Schlichterstraße 18, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611 945 864 26, Fax: 0611 945 864 28, E-Mail: insolvenz@bop.legal schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 26.05.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 23.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 263/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blattgruen Venture GmbH, zuletzt geschäftsansässig Aichgasse 3, 65239 Hochheim (AG Wiesbaden , HRB 31932), vertr. d.: Mark Scheibe, Sodener Straße 28, 65779 Kelkheim (Taunus), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird er…
10 IN 263/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blattgruen Venture GmbH, zuletzt geschäftsansässig Aichgasse 3, 65239 Hochheim (AG Wiesbaden , HRB 31932), vertr. d.: Mark Scheibe, Sodener Straße 28, 65779 Kelkheim (Taunus), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 22.12.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 08.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 263/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blattgruen Venture GmbH, zuletzt geschäftsansässig Aichgasse 3, 65239 Hochheim (AG Wiesbaden , HRB 31932), vertr. d.: Mark Scheibe, Sodener Straße 28, 65779 Kelkheim (Taunus), (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis…
10 IN 263/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blattgruen Venture GmbH, zuletzt geschäftsansässig Aichgasse 3, 65239 Hochheim (AG Wiesbaden , HRB 31932), vertr. d.: Mark Scheibe, Sodener Straße 28, 65779 Kelkheim (Taunus), (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wiesbaden zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, Brandhoff Obermüller & Partner Rechtsanwälte mbB, Schlichterstraße 18, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611 945 864 26, Fax: 0611 945 864 28, E-Mail: insolvenz@bop.legal hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 22.471,11 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 266.671,45 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Wiesbaden, 08.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 263/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blattgruen Venture GmbH, zuletzt geschäftsansässig Aichgasse 3, 65239 Hochheim (AG Wiesbaden , HRB 31932), vertr. d.: Mark Scheibe, Sodener Straße 28, 65779 Kelkheim (Taunus), (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsa…
10 IN 263/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blattgruen Venture GmbH, zuletzt geschäftsansässig Aichgasse 3, 65239 Hochheim (AG Wiesbaden , HRB 31932), vertr. d.: Mark Scheibe, Sodener Straße 28, 65779 Kelkheim (Taunus), (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wiesbaden eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 01.10.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 26.779,80 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters 2.585,75 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 29.365,55 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 11 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 08.10.2026
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