Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Blickpuls GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Schöllinger Feld 46, 58300 Wetter
Handelsregister
Amtsgericht Hagen HRB 12627
EUID
DER2602.HRB12627
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
103 IN 95/25, 103 IN 65/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Marco Kuhlmann
Adresse
Brüderstr. 4-6, 58285 Gevelsberg
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
05.08.2025 , 14:55 Uhr
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.06.2026 , 13:53 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Medienproduktion, Veranstaltungstechnik, Online-Vertrieb, Beratung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blickpuls GmbH (HRB 12627, Amtsgericht Hagen) ist Gegenstand mehrerer Bekanntmachungen des Amtsgerichts Hagen. Im Aktenzeichen 103 IN 95/25 sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden: Am 05.08.2025 um 14:55 Uhr wurde Rechtsanwalt Marco Kuhlmann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Die Schuldnerin ist in ihrer Verfügungsbefugnis eingeschränkt, Zahlungen an sie sind untersagt und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind verboten. Im Aktenzeichen 103 IN 65/26 werden weitere vorläufige Maßnahmen für den 16.06.2026 um 13:53 Uhr bestätigt, wobei derselbe Verwalter bestellt ist. Eine separate Bekanntmachung betrifft die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters im Verfahren 103 IN 95/25 und regelt die Rechtsmittelbelehrung sowie den elektronischen Rechtsverkehr.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 95/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 12627 eingetragenen Blickpuls GmbH, Vogelsangerstr. 42-48, 58300 Wetter, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Samuel Kumanan, Am Eipler Hang 1, 5830…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 95/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 12627 eingetragenen Blickpuls GmbH, Vogelsangerstr. 42-48, 58300 Wetter, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Samuel Kumanan, Am Eipler Hang 1, 58300 Wetter
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hagen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 273 eingesehen werden.
103 IN 95/25
Amtsgericht Hagen, 08.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 95/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 12627 eingetragenen Blickpuls GmbH, Schöllinger Feld 46, 58300 Wetter, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Samuel Kumanan
ist am 05.08.2025, um 14:…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 95/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 12627 eingetragenen Blickpuls GmbH, Schöllinger Feld 46, 58300 Wetter, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Samuel Kumanan
ist am 05.08.2025, um 14:55 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marco Kuhlmann, Brüderstr. 4-6, 58285 Gevelsberg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
103 IN 95/25
Amtsgericht Hagen, 05.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 65/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 12627 eingetragenen Blickpuls GmbH, Schöllinger Feld 46, 58300 Wetter, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Samuel Kumanan, Am Eilper Hang 1, 58300 …
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 65/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 12627 eingetragenen Blickpuls GmbH, Schöllinger Feld 46, 58300 Wetter, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Samuel Kumanan, Am Eilper Hang 1, 58300 Wetter
Geschäftszweig: Medienproduktion, Veranstaltungstechnik, Online-Vertrieb, Beratung.
ist am 16.06.2026, um 13:53 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marco Kuhlmann, Brüderstr. 4-6, 58285 Gevelsberg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
103 IN 65/26
Amtsgericht Hagen, 16.06.2026
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