Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Blitz Interbau Services GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Knappenstraße 21, 45739 Oer-Erkenschwick
Handelsregister
Amtsgericht Recklinghausen HRB 8904
EUID
DER2204.HRB8904
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 606/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Udo Claes-Hellmich
Adresse
Am Steintor 3, 45657 Recklinghausen
Termine & Fristen
Eröffnung
20.02.2026 , 10:56 Uhr
Forderungsanmeldefrist
03.04.2026
Einsichtnahme Unterlagen
17.04.2026
Prüfungstermin
15.05.2026
Anzeige Masseunzulänglichkeit
10.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Durchführung von genehmigungsfreien Arbeiten aller Art an Bauvorhaben, der Fensterbau, der Trockenbau nebst der genehmigungsfreien Durchführung von Malerarbeiten sowie der Handel mit Kraftfahrzeugen aller Art und die Erbringung von Servicedienstleistungen in diesem Bereich.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blitz Interbau Services GmbH ist am 20.02.2026 um 10:56 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Anträge stellten die Schuldnerin sowie ein Gläubiger. Zugleich wurden die Verfahren 80 IN 606/25 und 80 IN 287/25 verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Udo Claes-Hellmich ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 03.04.2026. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 15.05.2026. Unterlagen werden ab dem 17.04.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag eingehen. Am 10.06.2026 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters auf Masseunzulänglichkeit bei Gericht eingegangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 606/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 8904 eingetragenen Blitz Interbau Services GmbH, Knappenstr. 21, 45739 Oer-Erkenschwick, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dumitrita Gavrilita, Marktstr. 33, 45739 Oer-Er…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 606/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 8904 eingetragenen Blitz Interbau Services GmbH, Knappenstr. 21, 45739 Oer-Erkenschwick, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dumitrita Gavrilita, Marktstr. 33, 45739 Oer-Erkenschwick
Geschäftszweig: Durchführung von genehmigungsfreien Arbeiten aller Art an Bauvorhaben, Fensterbau, Trockenbau, Malerarbeiten
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 20.02.2026, um 10:56 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.08.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin sowie eines am 11.04.2025 eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zugleich werden die Verfahren 80 IN 606/25 und 80 IN 287/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Udo Claes-Hellmich, Am Steintor 3, 45657 Recklinghausen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.04.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 15.05.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 17.04.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.27 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
80 IN 606/25
Bochum, 20.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 606/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 8904 eingetragenen Blitz Interbau Services GmbH, Knappenstr. 21, 45739 Oer-Erkenschwick, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dumitrita Gavrilita, …
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 606/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 8904 eingetragenen Blitz Interbau Services GmbH, Knappenstr. 21, 45739 Oer-Erkenschwick, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dumitrita Gavrilita, Marktstr. 33, 45739 Oer-Erkenschwick
ist am 10.06.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
80 IN 606/25
Amtsgericht Bochum, 23.06.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.