Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
B.L.R. GmbH Bulk Logistic Rottweil
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 773041
EUID
DEB8534.HRB773041
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
2 IN 109/21
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist
05.05.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der B.L.R. GmbH Bulk Logistic Rottweil erfolgt die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, bis zum 05.05.2025 Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen beim Insolvenzgericht zu erheben. Ein wirksamer Widerspruch muss in Form eines unterschriebenen Schreibens unter Angabe des Aktenzeichens oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erfolgen; eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 109/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
B.L.R. GmbH Bulk Logistic Rottweil, gesetz. vertr. d. d. Geschäftsführer, Neckartal 100, 78628 Rottweil, vertreten durch den Geschäftsführer Albert Stecker, geb. Stecker
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 773041
- Schuldn…
2 IN 109/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
B.L.R. GmbH Bulk Logistic Rottweil, gesetz. vertr. d. d. Geschäftsführer, Neckartal 100, 78628 Rottweil, vertreten durch den Geschäftsführer Albert Stecker, geb. Stecker
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 773041
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.05.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 26.03.2025
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