Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 17519
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BLS GmbH Brückenlagersanierung
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 17519
EUID
DER1202.HRB17519
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
106 IN 6/15
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Martin Buchheister
Adresse
Bahnhofsallee 2, 58507 Lüdenscheid
Termine & Fristen
Aufhebung
28.09.2026 , 08:26 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BLS GmbH Brückenlagersanierung ist nach Vollzug der Schlussverteilung am 28.09.2026 aufgehoben worden. Das Verfahren wurde vom Amtsgericht Hagen unter dem Aktenzeichen 106 IN 6/15 geführt. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 17519 eingetragen. Gesetzliche Vertreter der GmbH sind die Geschäftsführer Siegfried Bruns und Thomas Lingen. Als Insolvenzverwalter war Rechtsanwalt Martin Buchheister bestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 6/15
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 17519 eingetragenen BLS GmbH Brückenlagersanierung, Zur Goldackershöh 12, 47259 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Siegfried Bruns, Berghagen 16, 5…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 6/15
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 17519 eingetragenen BLS GmbH Brückenlagersanierung, Zur Goldackershöh 12, 47259 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Siegfried Bruns, Berghagen 16, 58849 Herscheid und Herrn Thomas Lingen, Finkenacker 133, 47259 Duisburg
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Martin Buchheister, Bahnhofsallee 2, 58507 Lüdenscheid
wird heute, am 28.09.2026, um 8:26 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
106 IN 6/15
Amtsgericht Hagen, 28.09.2026
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