Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BM Hoch- und Tiefbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Lilienthalstraße 30-32, 64625 Bensheim
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 100427
EUID
DEM1103.HRB100427
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
9 IN 35/24
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Bastian Messow
Kanzlei
brinkmann-partner.de
Adresse
Pelarstraße 21a, 64720 Michelstadt
Telefon
06061-96598-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
25.01.2024 , 11:05 Uhr
Eröffnung
06.03.2024
Forderungsanmeldefrist
09.04.2024
Prüfungstermin
21.05.2024
Widerspruchsfrist
18.09.2025
Schlusstermin
30.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehemens ist Hoch- und Tiefbau, allgemeine Bauarbeiten, Garten- und Landschaftsbau und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, die dem Unternehmen zu diesem Zweck zu dienen geeignet sind sowie die Vermittlung von Bauaufträgen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der BM Hoch- und Tiefbau GmbH ist am 25.01.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Bastian Messow zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt ist. Das Insolvenzverfahren ist am 06.03.2024 eröffnet worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, Forderungen bis zum 09.04.2024 anzumelden. Der Stichtag für die Prüfung der Forderungen ist der 21.05.2024. Im weiteren Verlauf wurde angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt; Widersprüche hiergegen können bis zum 18.09.2025 erklärt werden. Nach Abschluss der Verwertung der Masse wurde die Vornahme der Schlussverteilung auf den 30.04.2026 terminiert.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 35/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BM Hoch- und Tiefbau GmbH, Lilienthalstraße 30-32, 64625 Bensheim (AG Darmstadt, HRB 100427), vertr. d.: Adis Muric, Fürstenweg 23, 91058 Erlangen, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach Ins…
9 IN 35/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BM Hoch- und Tiefbau GmbH, Lilienthalstraße 30-32, 64625 Bensheim (AG Darmstadt, HRB 100427), vertr. d.: Adis Muric, Fürstenweg 23, 91058 Erlangen, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR um 0,00 % erhöht zzgl.
3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie
4. X EUR Auslagen zuzüglich
5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %
6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich
7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %.
------------------------------------
X EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8, 10 InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die Schlussrechnung bezieht. Die Insolvenzmasse wurde im vorliegenden Fall mit 33.113,60 EUR ermittelt. Die Regelvergütung daraus beträgt X EUR. Ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz ist nach Art und Umfang des Verfahrens nicht gerechtfertigt.
Hinzu kommen die Auslagen. Bei der Festsetzung der Auslagen kann der Insolvenzverwalter zwischen den tatsächlich entstandenen Auslagen und einem Pauschsatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wählen. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen. Im vorliegenden Fall wurde die Pauschale in Ansatz gebracht. Außerdem wurden die gesondert festgestellten Auslagen für die Übertragung des Zustellwesens berücksichtigt.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 19.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 35/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BM Hoch- und Tiefbau GmbH, Lilienthalstraße 30-32, 64625 Bensheim (AG Darmstadt, HRB 100427), vertr. d.: Adis Muric, Fürstenweg 23, 91058 Erlangen, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insol…
9 IN 35/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BM Hoch- und Tiefbau GmbH, Lilienthalstraße 30-32, 64625 Bensheim (AG Darmstadt, HRB 100427), vertr. d.: Adis Muric, Fürstenweg 23, 91058 Erlangen, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 714.210,16 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 0,00 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung.
Amtsgericht Darmstadt, 19.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 35/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BM Hoch- und Tiefbau GmbH, Lilienthalstraße 30-32, 64625 Bensheim (AG Darmstadt, HRB 100427), vertr. d.: Adis Muric, Fürstenweg 23, 91058 Erlangen, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse…
9 IN 35/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BM Hoch- und Tiefbau GmbH, Lilienthalstraße 30-32, 64625 Bensheim (AG Darmstadt, HRB 100427), vertr. d.: Adis Muric, Fürstenweg 23, 91058 Erlangen, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: Donnerstag, den 30.04.2026. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis.
Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 19.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 35/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BM Hoch- und Tiefbau GmbH, Lilienthalstraße 30-32, 64625 Bensheim (AG Darmstadt, HRB 100427), vertr. d.: Adis Muric, Fürstenweg 23, 91058 Erlangen, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfa…
9 IN 35/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BM Hoch- und Tiefbau GmbH, Lilienthalstraße 30-32, 64625 Bensheim (AG Darmstadt, HRB 100427), vertr. d.: Adis Muric, Fürstenweg 23, 91058 Erlangen, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 13.03.2026. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 20.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 35/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BM Hoch- und Tiefbau GmbH, Lilienthalstraße 30-32, 64625 Bensheim (AG Darmstadt, HRB 100427), vertr. d.: Adis Muric, (Geschäftsführer), ist am 25.01.2024 um 11:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügu…
9 IN 35/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BM Hoch- und Tiefbau GmbH, Lilienthalstraße 30-32, 64625 Bensheim (AG Darmstadt, HRB 100427), vertr. d.: Adis Muric, (Geschäftsführer), ist am 25.01.2024 um 11:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Bastian Messow, Pelarstraße 21a, 64720 Michelstadt, Tel.: 06061-96598-0, Fax: 06061-96598-22, E-Mail: michelstadt@brinkmann-partner.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Darmstadt eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 26.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 35/24: Über das Vermögen der BM Hoch- und Tiefbau GmbH, Lilienthalstraße 30-32, 64625 Bensheim (AG Darmstadt, HRB 100427), vertr. d.: Adis Muric, Fürstenweg 23, 91058 Erlangen, (Geschäftsführer), ist am 06.03.2024 um 09:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Bastian…
9 IN 35/24: Über das Vermögen der BM Hoch- und Tiefbau GmbH, Lilienthalstraße 30-32, 64625 Bensheim (AG Darmstadt, HRB 100427), vertr. d.: Adis Muric, Fürstenweg 23, 91058 Erlangen, (Geschäftsführer), ist am 06.03.2024 um 09:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Bastian Messow, Pelarstraße 21a, 64720 Michelstadt, Tel.: 06061-96598-0, Fax: 06061-96598-22, E-Mail: michelstadt@brinkmann-partner.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 09.04.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 21.05.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (09.04.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (21.05.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
* Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
* Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird hingewiesen.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 06.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 35/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BM Hoch- und Tiefbau GmbH, Lilienthalstraße 30-32, 64625 Bensheim (AG Darmstadt, HRB 100427), vertr. d.: Adis Muric, Fürstenweg 23, 91058 Erlangen, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung d…
9 IN 35/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BM Hoch- und Tiefbau GmbH, Lilienthalstraße 30-32, 64625 Bensheim (AG Darmstadt, HRB 100427), vertr. d.: Adis Muric, Fürstenweg 23, 91058 Erlangen, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Darmstadt, 27.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 9 IN 35/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BM Hoch- und Tiefbau GmbH, Lilienthalstraße 30-32, 64625 Bensheim (AG Darmstadt, HRB 100427), vertr. d.: Adis Muric, Fürstenweg 23, 91058 Erlangen, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1…
Geschäfts-Nr. 9 IN 35/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BM Hoch- und Tiefbau GmbH, Lilienthalstraße 30-32, 64625 Bensheim (AG Darmstadt, HRB 100427), vertr. d.: Adis Muric, Fürstenweg 23, 91058 Erlangen, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 18.09.2025 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Amtsgericht Darmstadt, 28.08.2025
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