Herstellung und Vertrieb von Wintergärten und ähnlichen Bauelementen sowie Wintergarteneinrichtungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BM Wintergartentechnik GmbH ist anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 6945 eingetragen. Die Geschäftsführung obliegt Frau Dorota Duzniczak. Im Verfahren ist die Insolvenzverwalterin bestellt. Am 22.01.2024 hat das Amtsgericht Hagen eine besondere Gläubigerversammlung für den 26.02.2024 angesetzt. Gegenstand der Beschlussfassung war die Zustimmung zu Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin, konkret die Anhängigmachung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert gegen einen ehemaligen Geschäftsführer und Gesellschafter. Es wurde auf den Antrag vom 17.01.2024 verwiesen. Später, am 06.06.2025, ist bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 98/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 6945 eingetragenen BM Wintergartentechnik GmbH,
vormals geschäftsansässig
Schiefe Ahelle 1
58515 Lüdenscheid, Lange Str. 7 a, 27580 Bremerhaven, gesetzlich vertreten durch…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 98/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 6945 eingetragenen BM Wintergartentechnik GmbH,
vormals geschäftsansässig
Schiefe Ahelle 1
58515 Lüdenscheid, Lange Str. 7 a, 27580 Bremerhaven, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dorota Duzniczak, Ul. Geijowa 3, 62-040 Puszczykow, Polen
ist am 05.06.2025 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
109 IN 98/21
Amtsgericht Hagen, 06.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 98/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 6945 eingetragenen BM Wintergartentechnik GmbH,
vormals geschäftsansässig
Schiefe Ahelle 1
58515 Lüdenscheid, Lange Str. 7 a, 27580 Bremerhaven, gesetzlich vertreten durch…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 98/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 6945 eingetragenen BM Wintergartentechnik GmbH,
vormals geschäftsansässig
Schiefe Ahelle 1
58515 Lüdenscheid, Lange Str. 7 a, 27580 Bremerhaven, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dorota Duzniczak, Ul. Geijowa 3, 62-040 Puszczykow, Polen
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 26.02.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung zur Anhängigmachung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert gegenüber einem ehemaligen Geschäftsführer und Gesellschafter der Schuldnerin.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 17.01.2024 nebst Beschlussantrag verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 294 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
109 IN 98/21
Amtsgericht Hagen, 22.01.2024
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