Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bo Parts Solutions GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Adresse
Reichenberg 12, 36214 Nentershausen
Handelsregister
Amtsgericht Bad Hersfeld HRA 1931
EUID
DEM1305.HRA1931
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Hersfeld
Aktenzeichen
11 IN 84/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
13.11.2024 , 08:00 Uhr
Eröffnung
01.01.2025 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
28.02.2025
Berichtstermin
24.03.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
25.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bo Parts Solutions GmbH & Co. KG ist eröffnet. Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO erfolgt. Als Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wurde der 25.03.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bo Parts Solutions GmbH & Co. KG ist am 01.01.2025 um 08:00 Uhr durch das Amtsgericht Bad Hersfeld eröffnet worden. Rechtsanwalt Kai Dellit ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 28.02.2025. Eine Gläubigerversammlung mi…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bo Parts Solutions GmbH & Co. KG ist am 01.01.2025 um 08:00 Uhr durch das Amtsgericht Bad Hersfeld eröffnet worden. Rechtsanwalt Kai Dellit ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 28.02.2025. Eine Gläubigerversammlung mit Berichts- und Prüfungstermin findet am 24.03.2025 statt. Der Insolvenzverwalter hat am 02.01.2025 angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (§ 208 InsO). Im weiteren Verfahrensverlauf wurde für nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen ein besonderer Prüfungstermin auf den 25.03.2026 bestimmt, gegen den bis zu diesem Datum Widerspruch erhoben werden kann.
Am 13.11.2024 ist über das Vermögen der Bo Parts Solutions GmbH & Co. KG die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Kai Dellit zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 01.01.2025 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Gläubigeranmeldungstermin endet am 28.02.2025. Ein Berichts- und Prü…
Am 13.11.2024 ist über das Vermögen der Bo Parts Solutions GmbH & Co. KG die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Kai Dellit zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 01.01.2025 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Gläubigeranmeldungstermin endet am 28.02.2025. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 24.03.2025 angesetzt. Am 02.01.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Im weiteren Verfahren ist beschlossen worden, die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren durchzuführen. Der Stichtag für diese Prüfung ist auf den 25.03.2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 84/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bo Parts Solutions GmbH & Co. KG, Reichenberg 12, 36214 Nentershausen (AG Bad Hersfeld, HRA 1931), vertr. d.: 1. Restart Verwaltungs GmbH, Reichenberg 12, 36214 Nentershausen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Markus Hüter, (Geschäftsfüh…
11 IN 84/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bo Parts Solutions GmbH & Co. KG, Reichenberg 12, 36214 Nentershausen (AG Bad Hersfeld, HRA 1931), vertr. d.: 1. Restart Verwaltungs GmbH, Reichenberg 12, 36214 Nentershausen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Markus Hüter, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 25.03.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 28.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 84/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bo Parts Solutions GmbH & Co. KG, Reichenberg 12, 36214 Nentershausen (AG Bad Hersfeld, HRA 1931), vertr. d.: 1. Restart Verwaltungs GmbH, Reichenberg 12, 36214 Nentershausen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Markus Hüter, (Geschäftsfüh…
11 IN 84/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bo Parts Solutions GmbH & Co. KG, Reichenberg 12, 36214 Nentershausen (AG Bad Hersfeld, HRA 1931), vertr. d.: 1. Restart Verwaltungs GmbH, Reichenberg 12, 36214 Nentershausen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Markus Hüter, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 02.01.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 06.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 84/24: Über das Vermögen der Bo Parts Solutions GmbH & Co. KG, Reichenberg 12, 36214 Nentershausen (AG Bad Hersfeld, HRA 1931), vertr. d.: 1. Restart Verwaltungs GmbH, Reichenberg 12, 36214 Nentershausen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Markus Hüter, (Geschäftsführer), ist am 01.01.2025 um…
11 IN 84/24: Über das Vermögen der Bo Parts Solutions GmbH & Co. KG, Reichenberg 12, 36214 Nentershausen (AG Bad Hersfeld, HRA 1931), vertr. d.: 1. Restart Verwaltungs GmbH, Reichenberg 12, 36214 Nentershausen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Markus Hüter, (Geschäftsführer), ist am 01.01.2025 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Kai Dellit, Maximilian-Welsch-Straße 2, 99084 Erfurt, Tel.: 0361-6013140, Fax: 0361-60131430, E-Mail: dellit@hww.eu.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 28.02.2025 schriftlich oder auf dem nach § 174 Abs. 4 S. 1 InsO eröffneten elektronischen Weg anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 24.03.2025, 10:00 Uhr, Saal 8, EG, Amtsgerichtsgebäude, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstillegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Abs. 2 ZPO Genannten bleibt unberührt.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Veröffentlichungen in einem Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 01.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 84/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bo Parts Solutions GmbH & Co. KG, Reichenberg 12, 36214 Nentershausen (AG Bad Hersfeld, HRA 1931), vertr. d.: 1. Restart Verwaltungs GmbH, Reichenberg 12, 36214 Nentershausen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Markus Hüter, (Gesch…
11 IN 84/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bo Parts Solutions GmbH & Co. KG, Reichenberg 12, 36214 Nentershausen (AG Bad Hersfeld, HRA 1931), vertr. d.: 1. Restart Verwaltungs GmbH, Reichenberg 12, 36214 Nentershausen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Markus Hüter, (Geschäftsführer), ist am 13.11.2024 um 08:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Kai Dellit, Maximilian-Welsch-Straße 2, 99084 Erfurt, Tel.: 0361-6013140, Fax: 0361-60131430, E-Mail:
dellit@hww.eu bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 13.11.2024
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