Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bobesch Brandschutz GmbH & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Adresse
Im Gotthelf 23, Unit 198-054, 65795 Hattersheim am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 54290
EUID
DEM1201.HRA54290
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
IN 1337/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Christine Tryfon
Adresse
Gotenstraße 51, 65929 Frankfurt am Main
Telefon
069/ 15 34 08 41 0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.09.2025 , 15:43 Uhr
Eröffnung
06.11.2025 , 15:04 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.02.2026
Einspruchsfrist
16.02.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren der Bobesch Brandschutz GmbH & Co.KG ist am 29.09.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Christine Tryfon bestellt worden. Das Insolvenzverfahren ist am 06.11.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Insolvenzverwalterin ist ebenfalls Rechtsanwältin Christine Tryfon. Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 02.02.2026 anzumelden. Einwendungen oder Anträge sind bis zum 16.02.2026 beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1337/25 Bo-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bobesch Brandschutz GmbH & Co.KG, Im Gotthelf 23, 65795 Hattersheim (AG Frankfurt am Main, HRA 54290), vertr. d.: 1. Bobesch Verwaltungs GmbH, Im Gotthelf 23, 65795 Hattersheim, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Daniel-Ni…
810 IN 1337/25 Bo-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bobesch Brandschutz GmbH & Co.KG, Im Gotthelf 23, 65795 Hattersheim (AG Frankfurt am Main, HRA 54290), vertr. d.: 1. Bobesch Verwaltungs GmbH, Im Gotthelf 23, 65795 Hattersheim, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Daniel-Nicolae Bobesch, Weilmünster, (Geschäftsführer), ist am 29.09.2025 um 15:43 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Christine Tryfon, Gotenstraße 51, 65929 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 15 34 08 41 0, Fax: 069/ 15 34 08 41 9, E-Mail: info@tryfon-frankfurt.com bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 29.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1337/25 Bo-33-: In dem Insolvenzverfahren Bobesch Brandschutz GmbH & Co.KG, Im Gotthelf 23, 65795 Hattersheim (AG Frankfurt am Main, HRA 54290),
vertreten durch:
1. Bobesch Verwaltungs GmbH, Im Gotthelf 23, 65795 Hattersheim, (persönlich haftender Gesellschafter),
vertreten durch:
1.1. Daniel-Nicolae Bobesch, We…
810 IN 1337/25 Bo-33-: In dem Insolvenzverfahren Bobesch Brandschutz GmbH & Co.KG, Im Gotthelf 23, 65795 Hattersheim (AG Frankfurt am Main, HRA 54290),
vertreten durch:
1. Bobesch Verwaltungs GmbH, Im Gotthelf 23, 65795 Hattersheim, (persönlich haftender Gesellschafter),
vertreten durch:
1.1. Daniel-Nicolae Bobesch, Weilmünster, (Geschäftsführer), wurde am 06.11.2025 um 15:04 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:
Rechtsanwältin Christine Tryfon, Gotenstraße 51, 65929 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 15 34 08 41 0, Fax: 069/ 15 34 08 41 9, E-Mail: info@tryfon-frankfurt.com.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 06.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1337/25 B-10-1 Am 06.11.2025 um 15:04 Uhr ist das Insolvenzverfahren Bobesch Brandschutz GmbH & Co.KG, Im Gotthelf 23, 65795 Hattersheim (AG Frankfurt am Main, HRA 54290),
vertreten durch:
1. Bobesch Verwaltungs GmbH, Im Gotthelf 23, 65795 Hattersheim, (persönlich haftender Gesellschafter),
vertreten durch:
1.1.…
810 IN 1337/25 B-10-1 Am 06.11.2025 um 15:04 Uhr ist das Insolvenzverfahren Bobesch Brandschutz GmbH & Co.KG, Im Gotthelf 23, 65795 Hattersheim (AG Frankfurt am Main, HRA 54290),
vertreten durch:
1. Bobesch Verwaltungs GmbH, Im Gotthelf 23, 65795 Hattersheim, (persönlich haftender Gesellschafter),
vertreten durch:
1.1. Daniel-Nicolae Bobesch, Weilmünster, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Christine Tryfon, Gotenstraße 51, 65929 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 15 34 08 41 0, Fax: 069/ 15 34 08 41 9, E-Mail: info@tryfon-frankfurt.com
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 02.02.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 16.02.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 10.11.2025
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