Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bochumer Transport und Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Blumenfeldstraße 120, 44795 Bochum
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 20334
EUID
DER2201.HRB20334
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 932/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dorothee Madsen
Adresse
Meinolphusstr. 10, 44789 Bochum
Termine & Fristen
Antragseingang
14.11.2024
Eröffnung
06.12.2024 , 08:07 Uhr
Forderungsanmeldefrist
31.01.2025
Anzeige Masseunzulänglichkeit
04.02.2025
Niederlegung Unterlagen
11.02.2025
Prüfungstermin
07.03.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der genehmigungsfreie Güterverkehr jeglicher Art, die Vermittlung von Frachten und Lagerkapazitäten, sowie der Handel mit Gütern jeglicher Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bochumer Transport und Service GmbH ist beim Amtsgericht Bochum anhängig. Am 04.02.2025 ist bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Die gesetzlich vertretungsberechtigte Geschäftsführerin Frau Naomi Klingenberg hat das Verfahren begleitet.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bochumer Transport und Service GmbH ist am 06.12.2024 um 08:07 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Antragsstellerin war die Schuldnerin selbst, wobei der Antrag am 14.11.2024 bei Gericht eingegangen ist. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwäl…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bochumer Transport und Service GmbH ist am 06.12.2024 um 08:07 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Antragsstellerin war die Schuldnerin selbst, wobei der Antrag am 14.11.2024 bei Gericht eingegangen ist. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dorothee Madsen ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 31.01.2025. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung ist, findet am 07.03.2025 statt. Auf die Durchführung eines separaten Berichtstermins wird verzichtet. Die Unterlagen werden ab dem 11.02.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum zur Einsicht niedergelegt. Am 04.02.2025 ist bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 932/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Bochumer Transport und Service GmbH, Klostermannstr. 14a, 44809 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Naomi Klingenberg, Klostermannstr. 14a, 44809 Bochum
ist am 04.02.2025 bei Gericht die Anzeige der …
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 932/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Bochumer Transport und Service GmbH, Klostermannstr. 14a, 44809 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Naomi Klingenberg, Klostermannstr. 14a, 44809 Bochum
ist am 04.02.2025 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
80 IN 932/24
Amtsgericht Bochum, 05.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 932/24
Über das Vermögen
der Bochumer Transport und Service GmbH, Klostermannstr. 14a, 44809 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Naomi Klingenberg, Klostermannstr. 14a, 44809 Bochum
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 06.12.2024, u…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 932/24
Über das Vermögen
der Bochumer Transport und Service GmbH, Klostermannstr. 14a, 44809 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Naomi Klingenberg, Klostermannstr. 14a, 44809 Bochum
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 06.12.2024, um 08:07 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 14.11.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dorothee Madsen, Meinolphusstr. 10, 44789 Bochum.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 31.01.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 07.03.2025.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 11.02.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.30 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
80 IN 932/24
Amtsgericht Bochum, 06.12.2024
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