Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Durchführung von Malerarbeiten sowie sämtlicher damit verbundener Nebentätigkeiten.
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 25.09.2026 um 14:56 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Boden & Malermanufaktur GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 23149, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die gesetzlich vertretene Schuldnerin wird durch den Geschäftsführer Herrn Mario Borkowski vertreten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Georg Faude aus Düsseldorf bestellt worden. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
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