Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 907
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Boecker Verwaltungs-GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Somborn 11, 58119 Hagen
Handelsregister
Amtsgericht Hagen HRB 907
EUID
DER2602.HRB907
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
106 IN 4/20
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Siegfried Ralf Oliver Boecker
Adresse
Am Kellerhofe 15, 58093 Hagen
Termine & Fristen
Prüfungstermin
21.05.2024
Gegenstand des Unternehmens
Beteiligung der persönlich haftenden Gesellschafterin an der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Siegfried Boecker GmbH & Co." und die Führung der Geschäfte dieser Kommanditgesellschaft.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Boecker Verwaltungs-GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 907, ist eröffnet. Die gesetzlich vertretene Geschäftsführerin ist Frau Siegfried Ralf Oliver Boecker. Im Rahmen des Verfahrens werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen sowie Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 21.05.2024. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen, falls diese nach Grund, Betrag oder Rang bestritten werden. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen zur Einsicht niedergelegt. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen zwei Wochen nach Zustellung bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingelegt werden muss.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 4/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 907 eingetragenen Boecker Verwaltungs-GmbH, Am Somborn 11, 58119 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Siegfried Ralf Oliver Boecker, Am Kellerhofe 15, 5…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 4/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 907 eingetragenen Boecker Verwaltungs-GmbH, Am Somborn 11, 58119 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Siegfried Ralf Oliver Boecker, Am Kellerhofe 15, 58093 Hagen
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 21.05.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 272 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
106 IN 4/20
Amtsgericht Hagen, 19.04.2024
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