Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 76316
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Boender & Beutel GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Vitalisstraße 202, 50827 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 76316
EUID
DER3306.HRB76316
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70a IN 405/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Ruth Rigol
Rolle
Sachwalterin
Kanzlei
INNOVATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Adresse
Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln
Telefon
0221 6695203 0
Termine & Fristen
Prüfungstermin
29.04.2026 , 11:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Textildruck und -veredelung, der Handel mit Textilien, Vertrieb und Produktion von Köln-Merchandising-Artikeln, die Produktion von Werbemitteln, Beschriftungen aller Art, Printproduktion, insbesondere Offsetdruck, Digitaldruck, Grafikdesign, sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Dienstleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Boender & Beutel GmbH ist am 01.02.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin die Insolvenzmasse unter Aufsicht der Sachwalterin verwaltet. Zur Sachwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Ruth Rigol ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.04.2026 bei der Sachwalterin anzumelden. Ein vorläufiger Gläubigerausschuss ist eingesetzt worden. Der ursprüngliche Termin zur Gläubigerversammlung, Berichtstermin und Prüfungstermin am 15.04.2026 ist aufgrund der urlaubsbedingten Abwesenheit der Sachwalterin auf den 29.04.2026 verlegt worden. Die für den ursprünglichen Termin erteilten Hinweise und Auflagen gelten auch für den neuen Termin. Der Eröffnungsbeschluss vom 01.02.2026 bleibt unberührt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 405/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 76316 eingetragenen Boender & Beutel GmbH, Vitalisstraße 202, 50827 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Philipp Beutel, Vitalisstraße 202, 50827 Köln un…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 405/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 76316 eingetragenen Boender & Beutel GmbH, Vitalisstraße 202, 50827 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Philipp Beutel, Vitalisstraße 202, 50827 Köln und Herrn Nino Boender, Vitalisstraße 202, 50827 Köln
Verfahrensbevollmächtigte: INNOVATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hegelstraße 4, 39104 Magdeburg,
vorläufige Sachwalterin: Frau Rechtsanwältin Ruth Rigol, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln,
wird der Termin vom 15.04.2026 verlegt auf
Mittwoch, 29.04.2026, 11:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, , 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Verlegungs- bzw. Aufhebungs-grund:
Die Sachwalterin kann den ursprünglich bestimmten Termin aufgrund urlaubsbedingter Abwesenheit nicht wahrnehmen.
Es wird hiermit zu dem neuen Termin geladen.
Im übrigen bleibt der Eröffnungsbeschluss vom 01.02.2026 unberührt. Die für den ursprünglichen Termin erteilten Hinweise und Auflagen gelten auch für den neuen Termin.
70a IN 405/25
Amtsgericht Köln, 02.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 405/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 76316 eingetragenen Boender & Beutel GmbH, Vitalisstraße 202, 50827 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Philipp Beutel, Vitalisstraße 202, 50827 Köln und Herrn Nino Boender, Vita…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 405/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 76316 eingetragenen Boender & Beutel GmbH, Vitalisstraße 202, 50827 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Philipp Beutel, Vitalisstraße 202, 50827 Köln und Herrn Nino Boender, Vitalisstraße 202, 50827 Köln
Geschäftszweig: Textildruck und -veredelung, der Handel mit Textilien, Vertrieb und Produktion von Köln-Merchandising-Artikeln, die Produktion von Werbemitteln, Beschriftungen aller Art, Printproduktion,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.02.2026, um 09:15 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
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Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht der Sachwalterin die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zur Sachwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dr. Ruth Rigol, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln , Tel. Nr.0221 6695203 0 , Fax Nr. 0221 6695203 99.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.04.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Sachwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Sachwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO) eingesetzt.
Zu Mitgliedern werden bestimmt:
1. Makan Nassiri,
zu laden über Boender & Beutel GmbH, Vitalisstr. 202, 50827 Köln
2. Franz & Kalbitz UG (haftungsbeschränkt),
vertreten durch Frau Katharina Franz, Speditionstr. 2, 40221 Düsseldorf
3. Rechtsanwalt Dr. Carsten Müller-Seils,
Kirchweg 96, 50858 Köln.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 15.04.2026, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Sachwalterin,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 07.04.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1302 niedergelegt.
Die Sachwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung eines Rechtsmittels/Rechtsbehelfes ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich, die über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach erreichbar ist. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.nrw.de.
70a IN 405/25
Köln, 01.02.2026
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