Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 9123
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Insolvenzprofil
Bolan Holding GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Steinfurt HRB 9123
EUID
DER2706.HRB9123
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
79 IN 24/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Eric Coordes
Adresse
Schorlemerstraße 26, 48143 Münster
Termine & Fristen
Fristende Kostenvorschuss
02.01.2026
Einstellung
06.01.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bolan Holding GmbH ist beim Amtsgericht Münster unter dem Aktenzeichen 79 IN 24/22 anhängig. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9123 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Dirk Schnermann vertreten. Zunächst wurde der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Eric Coordes, bestellt und dessen Vergütung sowie Auslagen festgesetzt. Da die Insolvenzmasse nach Mitteilung des Verwalters nicht ausreichte, um die Kosten des Verfahrens zu decken, wurde eine Frist zur Einzahlung eines Kostenvorschusses in Höhe von 5.000,00 EUR bis zum 02.01.2026 gesetzt. Nach Ablauf dieser Frist und mangels kostendeckender Masse ist das Verfahren gemäß § 207 InsO eingestellt worden. Gegen die Einstellung des Verfahrens steht den Beteiligten das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 24/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9123 eingetragenen Bolan Holding GmbH, Prozessionsweg 26, 48493 Wettringen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Schnermann, Schröerskamp 7, 48493 Wett…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 24/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9123 eingetragenen Bolan Holding GmbH, Prozessionsweg 26, 48493 Wettringen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Schnermann, Schröerskamp 7, 48493 Wettringen
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 220 B eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss über die Einstellung des Insolvenzverfahrens nach § 207 InsO ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 216 Abs. 1 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht jedem Insolvenzgläubiger und dem Schuldner zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
79 IN 24/22
Amtsgericht Münster, 06.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 24/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9123 eingetragenen Bolan Holding GmbH, Prozessionsweg 26, 48493 Wettringen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Schnermann, Schröerskamp 7, 48493 W…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 24/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9123 eingetragenen Bolan Holding GmbH, Prozessionsweg 26, 48493 Wettringen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Schnermann, Schröerskamp 7, 48493 Wettringen
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Eric Coordes, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung x EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen x EUR
Zwischensumme x EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von x EUR x EUR
Endbetrag x EUR
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden, soweit diese -unter Beachtung der Verteilungsreihenfolge des § 207 III InsO- dazu ausreicht.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 220 B eingesehen werden.
79 IN 24/22
Amtsgericht Münster, 04.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 24/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9123 eingetragenen Bolan Holding GmbH, Prozessionsweg 26, 48493 Wettringen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Schnermann, Schröerskamp 7, 48493 W…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 24/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9123 eingetragenen Bolan Holding GmbH, Prozessionsweg 26, 48493 Wettringen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Schnermann, Schröerskamp 7, 48493 Wettringen
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 02.01.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 5 000,00 EUR bei der Zahlstelle Münster, Deutsche Bundesbank, Filiale Dortmund IBAN DE10 4400 0000 0040 0015 10, Postbank Dortmund IBAN DE67 4401 0046 0000 186 467, einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung des Verwalters ist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 220 B niedergelegt.
79 IN 24/22
Amtsgericht Münster, 04.11.2025
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