Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Boldly Go Industries Frankfurt GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Adresse
Schwedlerstraße 6, 60314 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 48725
EUID
DEM1201.HRA48725
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 289/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Vergütungsbeschluss
18.02.2025
Berichtigung Vergütungsbeschluss
24.02.2025
Aufhebung
10.08.2026
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Boldly Go Industries Frankfurt GmbH & Co. KG ist eine Berichtigung des Vergütungsbeschlusses vom 18.02.2025 erfolgt. Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Johannes Konstantin Hancke wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Boldly Go Industries Frankfurt GmbH & Co. KG wurde durch das Amtsgericht Wiesbaden geführt. Zunächst erging am 18.02.2025 ein Vergütungsbeschluss, der im selben Monat berichtigt wurde, um die Entnahme des festgesetzten Betrags durch den Insolvenzverwalter Dr. Johannes Konsta…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Boldly Go Industries Frankfurt GmbH & Co. KG wurde durch das Amtsgericht Wiesbaden geführt. Zunächst erging am 18.02.2025 ein Vergütungsbeschluss, der im selben Monat berichtigt wurde, um die Entnahme des festgesetzten Betrags durch den Insolvenzverwalter Dr. Johannes Konstantin Hancke zu regeln. Das Verfahren ist am 10.08.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Rechtsbehelfe können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 289/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Boldly Go Industries Frankfurt GmbH & Co. KG, Schwedlerstr. 6, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 48725), vertr. d.: Boldly Go Industries Frankfurt Verwaltung GmbH vertr. d. d. GF Andreas Jamm, (persönlich haftende Gesellschafterin), wird der…
10 IN 289/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Boldly Go Industries Frankfurt GmbH & Co. KG, Schwedlerstr. 6, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 48725), vertr. d.: Boldly Go Industries Frankfurt Verwaltung GmbH vertr. d. d. GF Andreas Jamm, (persönlich haftende Gesellschafterin), wird der Vergütungsbeschluss vom 18.02.2025 dahingehend berichtigt, dass es richtig heißen muss:
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Johannes Konstantin Hancke, HEZEL HANCKE PARTNER Rechtsanwälte PartmbB, Klingholzstraße 7, 65189 Wiesbaden, Tel.: 0611 94583-914, Fax: 0611 94583-936, E-Mail: wiesbaden@hezel-hancke.de, Internet: www.hezel-hancke.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Amtsgericht Wiesbaden, 24.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 289/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Boldly Go Industries Frankfurt GmbH & Co. KG, Schwedlerstr. 6, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 48725), vertr. d.: Boldly Go Industries Frankfurt Verwaltung GmbH vertr. d. d. GF Andreas Jamm, (persönlich haftende Gesellschafterin), ist am 10.0…
10 IN 289/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Boldly Go Industries Frankfurt GmbH & Co. KG, Schwedlerstr. 6, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 48725), vertr. d.: Boldly Go Industries Frankfurt Verwaltung GmbH vertr. d. d. GF Andreas Jamm, (persönlich haftende Gesellschafterin), ist am 10.08.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 10.08.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.