Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bolgert Baugesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Im Grund 22, 55491 Büchenbeuren
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 21909
EUID
DET2101V.HRB21909
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 44/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Annemarie Dhonau
Kanzlei
Dr. Schiebe u. Coll.
Termine & Fristen
Schlusstermin
04.06.2025
Aufhebung
19.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Ausführung von Hochbau-, Estrich-, Verputzer-, Fliesenleger- und Heizungsbauarbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bolgert Baugesellschaft mbH ist beim Amtsgericht Bad Kreuznach unter dem Aktenzeichen 3 IN 44/20 anhängig. Im Verlauf des Verfahrens wurde die Vergütung und die Auslagenpauschale sowohl für den vorläufigen als auch für den endgültigen Insolvenzverwalter, Rechtsanwältin Annemarie Dhonau, durch Gerichtsbeschlüsse festgesetzt. Die Berechnungsgrundlage für die Regelvergütung belief sich auf 310.690,97 Euro. Es wurde ein schriftliches Verfahren zur Vornahme der Schlussverteilung durchgeführt. Der Stichtag für den Schlusstermin wurde auf den 04.06.2025 festgelegt. Am 19.03.2026 hat das Insolvenzgericht den Beschluss gefasst, das Verfahren aufzuheben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Beschluss: Das Insolvenzverfahren Bolgert Baugesellschaft mbH, Im Grund 22, 55491 Büchenbeuren (AG Bad Kreuznach, HRB 21909), vertr. d.: Alexander Bolgert, Im Grund 22, 55491 Büchenbeuren, (Geschäftsführer), wird aufgehoben,
da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbeh…
Beschluss: Das Insolvenzverfahren Bolgert Baugesellschaft mbH, Im Grund 22, 55491 Büchenbeuren (AG Bad Kreuznach, HRB 21909), vertr. d.: Alexander Bolgert, Im Grund 22, 55491 Büchenbeuren, (Geschäftsführer), wird aufgehoben,
da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, den 19.03.2026, Aktenzeichen 3 IN 44/20
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 44/20 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bolgert Baugesellschaft mbH, Im Grund 22, 55491 Büchenbeuren (AG Bad Kreuznach, HRB 21909), vertr. d.: Alexander Bolgert, Im Grund 22, 55491 Büchenbeuren, (Geschäftsführer),
wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Es wird das schriftliche Verfahre…
3 IN 44/20 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bolgert Baugesellschaft mbH, Im Grund 22, 55491 Büchenbeuren (AG Bad Kreuznach, HRB 21909), vertr. d.: Alexander Bolgert, Im Grund 22, 55491 Büchenbeuren, (Geschäftsführer),
wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Es wird das schriftliche Verfahren durchgeführt. Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, wird bestimmt auf 04.06.2025 mit folgender Tagesordnung:
a) Abnahme der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin,
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
c) Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen,
Anträge bzw. Widersprüche zu diesen Tagesordnungspunkten, Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sind spätestens zu diesem Termin schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Rechnungslegung des Verwalters und das Schlussverzeichnis sind auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 30.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 44/20.: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bolgert Baugesellschaft mbH, Im Grund 22, 55491 Büchenbeuren (AG Bad Kreuznach, HRB 21909), vertr. d.: Alexander Bolgert, Im Grund 22, 55491 Büchenbeuren, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des I…
3 IN 44/20.: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bolgert Baugesellschaft mbH, Im Grund 22, 55491 Büchenbeuren (AG Bad Kreuznach, HRB 21909), vertr. d.: Alexander Bolgert, Im Grund 22, 55491 Büchenbeuren, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
XXX Euro Vergütung nach §§ 11, 1 - 8 InsVV
XXX Euro Umsatzsteuer in Höhe von 19 %
XXX Euro Auslagenpauschale, § 8 III InsVV
XXX Euro Umsatzsteuer in Höhe von 19 %
XXX Euro Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Annemarie Dhonau - c/o Dr. Schiebe u. Coll. - wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Der Bruchteil zur Vergütung gem. § 2 InsVV wurde mit 25 % berücksichtigt. Die Vergütung wurde aus einer Berechnungsgrundlage (§ 1 InsVV) von 130.090,15 Euro berechnet.
Erhöhungstatbestände gem. §§ 11, 10, 3 InsVV wurden nicht geltend gemacht.
Ferner wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter der pauschale Auslagenersatz gem. §§10, 8 Abs. 3 InsVV wie beantragt in Ansatz gebracht. Die Obergrenze von 250,-- Euro je angefangener Monat und höchstens 30 % der Regelvergütung wurde beachtet.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von der Insolvenzverwalterin zu entrichtende Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 27.03.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 44/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bolgert Baugesellschaft mbH, Im Grund 22, 55491 Büchenbeuren (AG Bad Kreuznach, HRB 21909), vertr. d.: Alexander Bolgert, Im Grund 22, 55491 Büchenbeuren, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgeri…
3 IN 44/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bolgert Baugesellschaft mbH, Im Grund 22, 55491 Büchenbeuren (AG Bad Kreuznach, HRB 21909), vertr. d.: Alexander Bolgert, Im Grund 22, 55491 Büchenbeuren, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Die Vergütung der Insolvenzverwalterin wird festgesetzt auf:
XXX Euro Vergütung nach §§ 1 - 3 InsVV
XXX Euro Erhöhung gem. § 3 InsVV
XXX Euro Sondervergütung nach § 1 Abs. 2 Ziff. 1 InsVV
XXX Euro Umsatzsteuer in Höhe von 19 %
XXX Euro Auslagenpauschale 1. Jahr, § 8 III InsVV
XXX Euro Auslagenpauschale 2. Jahr ff, § 8 III InsVV
XXX Euro Auslagen durch Auftrag gem. § 8 III InsO
XXX Euro Umsatzsteuer in Höhe von 19 %
XXX Euro Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Annemarie Dhonau - c/o Dr. Schiebe u. Coll. - wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Regelvergütung des § 2 InsVV wurde aus einer Berechnungsgrundlage (§ 1 InsVV) von 310.690,97 Euro berücksichtigt.
Erhöhungstatbestände gem. § 3 InsVV wurden mit einem Gesamt-Zuschlag von insgesamt 15% auf die Regelvergütung berücksichtigt.
Im Einzelnen wurde ein Zuschlag für die Aufarbeitung der Buchhaltung mit 20% berücksichtigt und ein Abschlag für die Vorarbeit durch die vorläufige Verwaltung in Höhe von 5% berücksichtigt.
Des Weiteren wurde eine Sondervergütung in Höhe von 593,55 Euro für die Verwertung von Absonderungsrechten berücksichtigt.
Der pauschale Auslagenersatz gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde wie beantragt berücksichtigt. Die Obergrenzen von 250, -- Euro je angefangenen Monat und höchstens 30 % der Regelvergütung wurden nicht überschritten.
Die Auslagen für die übertragene Zustellung gem. § 8 Abs. 3 InsO wurde antragsgemäß zugesetzt.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 27.03.2025
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