Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Boots-und Schiffswerft Cuxhaven GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Tostedt HRB 110238
EUID
DEP2613.HRB110238
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cuxhaven
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jan M. Antholz
Adresse
Reinekestr. 29 a, 27472 Cuxhaven
Telefon
04721/6658-31
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
30.06.2026 , 12:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Boots-und Schiffswerft Cuxhaven GmbH ist im Antragsverfahren. Am 30.06.2026 um 12:00 Uhr ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jan M. Antholz bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen ab Zustellung oder Verkündung mit der sofortigen Beschwerde beim Amtsgericht Cuxhaven vorgehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 50/26: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Boots-und Schiffswerft Cuxhaven GmbH, Kapitän-Alexander-Str. 21-23, 27472 Cuxhaven (AG Tostedt, HRB 110238), ist am 30.06.2026 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin s…
12 IN 50/26: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Boots-und Schiffswerft Cuxhaven GmbH, Kapitän-Alexander-Str. 21-23, 27472 Cuxhaven (AG Tostedt, HRB 110238), ist am 30.06.2026 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jan M. Antholz, Reinekestr. 29 a, 27472 Cuxhaven, Tel.: 04721/6658-31, Fax: 04721/6658-43 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 30.06.2026
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