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Die An- und Vermietung, An- und Verkauf sowie Aufstellung von Geldspielgeräten, Gewinn-, Unterhaltungs- und Lebensmittelautomaten
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bora-Automaten GmbH, Iserlohn, ist durch Beschluss des Amtsgerichts Hagen vom 29.12.2025 mangels Masse abgewiesen worden. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist am 15.07.2025 bei Gericht eingegangen und dort am 23.07.2025 eingegangen. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen eingesehen werden.
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