Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 35184
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Insolvenzprofil
Borisova, Zhulieta
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Florastraße 115, 50733 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRA 35184
EUID
DER3306.HRA35184
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70a IN 261/24
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Philip Schober
Adresse
Widdersdorfer Str. 190, 50825 Köln
Termine & Fristen
Prüfungstermin
12.11.2025
Fristende Widerspruch
12.12.2025
Aufhebung
09.03.2026 , 09:14 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Zhulieta Borisova, Inhaberin der Firma BG Air Cargo Express e.K., wurde vom Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 70a IN 261/24 behandelt. Zunächst wurden im Oktober 2025 die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt sowie die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Es wurde ein Stichtag für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen auf den 12.11.2025 festgelegt, wobei der schriftliche Widerspruch bis zum 12.12.2025 möglich war. Die Gläubigerforderungen beliefen sich auf 75.333,74 EUR, während für die Verteilung ein Betrag von 7.162,09 EUR zur Verfügung stand. Das Verfahren ist heute, am 09.03.2026, um 9:14 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 261/24
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Zhulieta Borisova, Florastr. 115, 50733 Köln, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 35184 eingetragenen Firma BG Air Cargo Express e.K.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Philip Schober, Widdersdorf…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 261/24
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Zhulieta Borisova, Florastr. 115, 50733 Köln, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 35184 eingetragenen Firma BG Air Cargo Express e.K.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Philip Schober, Widdersdorfer Str. 190, 50825 Köln
wird heute, am 09.03.2026, um 9:14 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70a IN 261/24
Amtsgericht Köln, 09.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 261/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
über das Vermögen der Frau Zhulieta Borisova, geboren am 11.06.1984, Florastr. 115, 50733 Köln, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 35184 eingetragenen Firma BG Air Cargo Express e.K.
wird der Schlussverteilu…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 261/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
über das Vermögen der Frau Zhulieta Borisova, geboren am 11.06.1984, Florastr. 115, 50733 Köln, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 35184 eingetragenen Firma BG Air Cargo Express e.K.
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
12.12.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- zum Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung; falls deren Versagung beantragt wird, sind bis zum 12.12.2025 der Antrag zu stellen und die Versagungsgründe glaubhaft zu machen (§ 290 InsO);
- Zur Person des/der noch zu bestimmenden Treuhänder(in) und seiner/ihrer Beauftragung mit der Überwachung der Schuldnerin im Verfahren zur Restschuldbefreiung (§§ 288, 292 Abs. 2 InsO)
- der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1304 aus.
Dort sind auch die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Die Tabelle mit den noch zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 12.11.2025 ebenfalls dort zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70a IN 261/24
Amtsgericht Köln, 09.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 261/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Frau Zhulieta Borisova, geboren am 11.06.1984, Florastr. 115, 50733 Köln, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 35184 eingetragenen Firma BG Air Cargo Express e.K.
sind die Vergütung und d…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 261/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Frau Zhulieta Borisova, geboren am 11.06.1984, Florastr. 115, 50733 Köln, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 35184 eingetragenen Firma BG Air Cargo Express e.K.
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 02.10.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem vorläufigen Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1304 eingesehen werden.
70a IN 261/24
Amtsgericht Köln, 09.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 261/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Frau Zhulieta Borisova, geboren am 11.06.1984, Florastr. 115, 50733 Köln, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 35184 eingetragenen Firma BG Air Cargo Express e.K.
hat das Gericht der Schl…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 261/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Frau Zhulieta Borisova, geboren am 11.06.1984, Florastr. 115, 50733 Köln, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 35184 eingetragenen Firma BG Air Cargo Express e.K.
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige d. Verw. betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 75.333,74 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 7.162,09 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1304 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
70a IN 261/24
Amtsgericht Köln, 10.10.2025
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