Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bormann Gastro GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 45773
EUID
DET2408V.HRB45773
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Trier
Aktenzeichen
23 IN 92/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser
Termine & Fristen
Prüfungstermin (Stichtag)
02.10.2025
Gläubigerversammlung (Stichtag)
13.11.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bormann Gastro GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden dürfen. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben. Es wurden Termine für das schriftliche Prüfungsverfahren sowie für die besondere Gläubigerversammlung bestimmt. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist der 02.10.2025, bis zu dem Widersprüche gegen nachträgliche Forderungen eingereicht werden müssen. Der Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung entspricht dem 13.11.2025. In einer späteren Bekanntmachung vom 22.08.2025 wird mitgeteilt, dass mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung stattgefunden hat und das Schlussverzeichnis niedergelegt wurde. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 87.613,75 Euro. Es ist kein Massebestand mehr verfügbar.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 92/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bormann Gastro GmbH, Neuer Markt 1, 54411 Hermeskeil (AG Wittlich, HRB 45773), vertr. d.: Andreas Bormann, Pierbachweg 1, 54595 Watzerath, (Geschäftsführer), teilt der Insolvenzverwalt mit: Mit Genehmigung des Gerichts findet die Schlussverteilung statt. Das …
23 IN 92/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bormann Gastro GmbH, Neuer Markt 1, 54411 Hermeskeil (AG Wittlich, HRB 45773), vertr. d.: Andreas Bormann, Pierbachweg 1, 54595 Watzerath, (Geschäftsführer), teilt der Insolvenzverwalt mit: Mit Genehmigung des Gerichts findet die Schlussverteilung statt. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts in Trier - 23 IN 92/22 - niedergelegt worden. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 87.613,75 Euro. Es ist kein Massebestand verfügbar.
Amtsgericht Trier, 22.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 92/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bormann Gastro GmbH, Neuer Markt 1, 54411 Hermeskeil (AG Wittlich, HRB 45773), vertr. d.: Andreas Bormann, Pierbachweg 1, 54595 Watzerath, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser festgesetz…
23 IN 92/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bormann Gastro GmbH, Neuer Markt 1, 54411 Hermeskeil (AG Wittlich, HRB 45773), vertr. d.: Andreas Bormann, Pierbachweg 1, 54595 Watzerath, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Trier eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 20.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 92/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bormann Gastro GmbH, Neuer Markt 1, 54411 Hermeskeil (AG Wittlich, HRB 45773), vertr. d.: Andreas Bormann, Pierbachweg 1, 54595 Watzerath, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geä…
23 IN 92/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bormann Gastro GmbH, Neuer Markt 1, 54411 Hermeskeil (AG Wittlich, HRB 45773), vertr. d.: Andreas Bormann, Pierbachweg 1, 54595 Watzerath, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 02.10.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Trier, 12.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 92/22: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Bormann Gastro GmbH, Neuer Markt 1, 54411 Hermeskeil (AG Wittlich, HRB 45773), vertr. d.: Andreas Bormann, Pierbachweg 1, 54595 Watzerath, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Sti…
23 IN 92/22: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Bormann Gastro GmbH, Neuer Markt 1, 54411 Hermeskeil (AG Wittlich, HRB 45773), vertr. d.: Andreas Bormann, Pierbachweg 1, 54595 Watzerath, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird auf den 13.11.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
e) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Insolvenzverwalters, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Trier, 02.10.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.