Die Unternehmensberatung sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lighthouse Invest GmbH ist mangels Masse am 01.04.2025 durch das Amtsgericht Wittlich abgewiesen worden. Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung sind ebenfalls am 01.04.2025 aufgehoben worden. Vor der Abweisung war ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, dessen Vergütung und Auslagen festgesetzt wurden. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens war mangels Masse abgewiesen worden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lighthouse Invest GmbH ist mangels Masse am 01.04.2025 durch das Amtsgericht Wittlich abgewiesen worden. Zuvor war am 09.08.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Ingo Grünewald zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Verfügu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lighthouse Invest GmbH ist mangels Masse am 01.04.2025 durch das Amtsgericht Wittlich abgewiesen worden. Zuvor war am 09.08.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Ingo Grünewald zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung sind mit der Ablehnung des Eröffnungsantrags am 01.04.2025 aufgehoben worden. Im Rahmen des vorläufigen Verfahrens hatte der vorläufige Insolvenzverwalter seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht wurden. Die Mindestvergütung belief sich auf 1.000,00 EUR.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 69/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lighthouse Invest GmbH, Der.-Oetker-Straße 9, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 45819), vertr. d.: Dietmar Kissinger, Obertor 15b, 55590 Meisenheim, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ingo Grü…
7a IN 69/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lighthouse Invest GmbH, Der.-Oetker-Straße 9, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 45819), vertr. d.: Dietmar Kissinger, Obertor 15b, 55590 Meisenheim, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ingo Grünewald festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wittlich eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Die Vergütung wird gegen die Antragstellerin festgesetzt.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 15.04.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wittlich, 16.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 69/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lighthouse Invest GmbH, Der.-Oetker-Straße 9, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 45819), vertr. d.: Dietmar Kissinger, Obertor 15b, 55590 Meisenheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Antragstellerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung…
7a IN 69/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lighthouse Invest GmbH, Der.-Oetker-Straße 9, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 45819), vertr. d.: Dietmar Kissinger, Obertor 15b, 55590 Meisenheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Antragstellerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Wittlich, 16.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 69/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lighthouse Invest GmbH, Der.-Oetker-Straße 9, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 45819), vertr. d.: Dietmar Kissinger, Obertor 15b, 55590 Meisenheim, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.04.2025 mangels Masse abge…
7a IN 69/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lighthouse Invest GmbH, Der.-Oetker-Straße 9, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 45819), vertr. d.: Dietmar Kissinger, Obertor 15b, 55590 Meisenheim, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.04.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom sind am 01.04.2025 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Wittlich eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wittlich an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wittlich, 01.04.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 7a IN 69/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lighthouse Invest GmbH, Der.-Oetker-Straße 9, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 45819), vertr. d.: Dietmar Kissinger, Obertor 15b, 55590 Meisenheim, (Geschäftsführer), ist am 09.08.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin ang…
Az.: 7a IN 69/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lighthouse Invest GmbH, Der.-Oetker-Straße 9, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 45819), vertr. d.: Dietmar Kissinger, Obertor 15b, 55590 Meisenheim, (Geschäftsführer), ist am 09.08.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ingo Grünewald, Prof.Dr.Dr. Thomas B. Schmidt RA Partnerschaft mbB, Schlossstr. 7, 56856 Zell / Mosel, Tel.: 06542/18130-0, Fax: 06542/18130-29, E-Mail: Zell@tbs-insolvenzverwalter.de, Internet: www.thomasbschmidt.de bestellt worden.
Amtsgericht Wittlich, 09.08.2024
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