Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bornack GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRA 104031
EUID
DEB8534.HRA104031
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Aktenzeichen
5 IN 753/25
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Widerspruchsfristende
01.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bornack GmbH & Co. KG, Bustadt 39, 74360 Ilsfeld, erfolgt die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, bis zum 01.09.2026 Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu erheben. Ein solcher Widerspruch kann nicht per einfacher E-Mail, sondern nur formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben unter Angabe des Aktenzeichens oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erfolgen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
5 IN 753/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bornack GmbH & Co. KG, Bustadt 39, 74360 Ilsfeld, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Bornack Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Ulrike Bornack
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.…
5 IN 753/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bornack GmbH & Co. KG, Bustadt 39, 74360 Ilsfeld, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Bornack Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Ulrike Bornack
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 104031
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 23.06.2026
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