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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bossmann GmbH in Augsburg ist eröffnet. Der Schuldnerin steht der Zustellungsbevollmächtigte Uwe Jahn zur Seite. Am 29.08.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§ 208 Abs. 1 InsO). Im weiteren Verfahren wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleiches zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Gesellschafter-Geschäftsführer Uwe Jahn aufgerufen. Der Vergleich betrifft Ansprüche aus Masseschmälerungshaftung, Insolvenzanfechtung und Stammeinlage in Höhe von rund 455.000,00 €. Der vereinbarte Vergleichsbetrag beträgt 30.000,00 €, der auf 20.000,00 € reduziert wird, wenn bis zum 30.06.2025 dieser Betrag entrichtet wird. Das schriftliche Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO wurde angeordnet. Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den Tagesordnungspunkt können bis einschließlich 25.09.2024 beim Amtsgericht Augsburg erhoben werden.
Originalbekanntmachung
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