Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bot and Robot Entertainment GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Agricolastraße 7, 08060 Zwickau
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 31227
EUID
DEU1206.HRB31227
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
421 IN 972/21
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Zwetan Letschew
Termine & Fristen
Eröffnung
21.06.2021
Anzeige Masseunzulänglichkeit
09.12.2025
Frist zur Stellungnahme
26.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Sämtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Film-, TV- und Videoproduktionen, mit Softwareprodukten, mit Werbung, mit dem Verlagswesen sowie mit Ausbildung in den vorgenannten Tätigkeiten, mit Unterhaltung und Veranstaltungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bot and Robot Entertainment GmbH ist am 21.06.2021 eröffnet worden. Am 13.04.2026 hat das Amtsgericht Chemnitz die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt und ihm gestattet, diese aus der Masse zu entnehmen. Dabei wurde die Mindestvergütung gemäß § 2 Abs. 2 InsVV für Forderungsanmeldungen von xxx Gläubigern angewendet, da die Regelvergütung unter der gesetzlichen Mindestvergütung lag. Zusätzlich wurden Auslagen als Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV sowie Umsatzsteuer berücksichtigt. Am 09.12.2025 hat der Insolvenzverwalter dem Gericht die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Den Beteiligten wurde bis zum 26.05.2026 Gelegenheit gegeben, schriftlich Stellung zu den Punkten Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen sowie Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse zu nehmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 421 IN 972/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bot and Robot Entertainment GmbH, Agricolastraße 7, 08060 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 31227
vertreten durch den Geschäftsführer Zwetan Letschew
ergeht am 13.04.2026 nachfolgende Entscheidung:
Dem …
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 421 IN 972/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bot and Robot Entertainment GmbH, Agricolastraße 7, 08060 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 31227
vertreten durch den Geschäftsführer Zwetan Letschew
ergeht am 13.04.2026 nachfolgende Entscheidung:
Dem Insolvenzverwalter wird für die Tätigkeit folgende Vergütung antragsgemäß festgesetzt:
Vergütung
xxx EUR
Auslagen
xxx EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer
xxx EUR
Gesamtbetrag
xxx EUR
in Worten
xxx EUR
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, die festgesetzte Vergütung aus der Masse zu entnehmen.
Gründe:
Das Verfahren wurde am 21.06.2021 eröffnet.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 09.12.2025 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt xxx EUR.
Die Regelvergütung liegt unter der gesetzlich festgelegten Mindestvergütung. Es wurde daher gemäß § 2 Abs. 2 InsVV die Mindestvergütung in Höhe von xxx EUR für Forderungsanmeldungen von xxx Gläubigern festgesetzt.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 421 IN 972/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bot and Robot Entertainment GmbH, Agricolastraße 7, 08060 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 31227
vertreten durch den Geschäftsführer Zwetan Letschew
ergeht am 13.04.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. D…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 421 IN 972/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bot and Robot Entertainment GmbH, Agricolastraße 7, 08060 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 31227
vertreten durch den Geschäftsführer Zwetan Letschew
ergeht am 13.04.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit gemäß §§ 211, 66 InsO bis zum
26.05.2026
zu folgenden Punkten schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen:
|Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
|Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung und sonstige Unterlagen können von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 421 IN 972/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bot and Robot Entertainment GmbH, Agricolastraße 7, 08060 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 31227
vertreten durch den Geschäftsführer Zwetan Letschew
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 09.12.20…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 421 IN 972/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bot and Robot Entertainment GmbH, Agricolastraße 7, 08060 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 31227
vertreten durch den Geschäftsführer Zwetan Letschew
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 09.12.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
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