Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BOZ Berufsorientierungszentrum im Landkreis Kassel eG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.G.
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Kassel GNR 882
EUID
DEM1607.GNR882
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
IN 273/26 e
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
07.08.2026 , 13:24 Uhr
Eröffnung
25.09.2026 , 14:03 Uhr
Forderungsanmeldefrist
11.11.2026
Berichtstermin
23.12.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der BOZ Berufsorientierungszentrum im Landkreis Kassel eG ist am 07.08.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen des Schuldners bedürfen der Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Sandra Mitter bestellt worden.
Über das Vermögen der BOZ Berufsorientierungszentrum im Landkreis Kassel eG ist am 07.08.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwältin Sandra Mitter zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Am 25.09.2026 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwältin Sandra Mitter bleibt Insolven…
Über das Vermögen der BOZ Berufsorientierungszentrum im Landkreis Kassel eG ist am 07.08.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwältin Sandra Mitter zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Am 25.09.2026 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwältin Sandra Mitter bleibt Insolvenzverwalterin. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 11.11.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 23.12.2026. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 273/26 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BOZ Berufsorientierungszentrum im Landkreis Kassel eG, Karl-Heinz-Fräger-Str. 1, 34376 Immenhausen (AG Kassel, GnR 882), vertr. d.: 1. Andreas Siebert, (Liquidator), 2. Carsten Rahler, (Liquidator), ist am 07.08.2026 um 13:24 Uhr die vorläufige Ver…
666 IN 273/26 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BOZ Berufsorientierungszentrum im Landkreis Kassel eG, Karl-Heinz-Fräger-Str. 1, 34376 Immenhausen (AG Kassel, GnR 882), vertr. d.: 1. Andreas Siebert, (Liquidator), 2. Carsten Rahler, (Liquidator), ist am 07.08.2026 um 13:24 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Schuldners angeordnet worden. Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Sandra Mitter, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166-311, Fax: 0561/3166-312, E-Mail: Kassel@Westhelle-Partner.eu bestellt worden. Der Beschluss enthält eine Rechtsmittelbelehrung.
Amtsgericht Kassel
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 273/26 e: Über das Vermögen der BOZ Berufsorientierungszentrum im Landkreis Kassel eG, Karl-Heinz-Fräger-Str. 1, 34376 Immenhausen (AG Kassel, GnR 882), vertr. d.: 1. Andreas Siebert (Liquidator), 2. Carsten Rahler (Liquidator), ist am 25.09.2026 um 14:03 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverw…
666 IN 273/26 e: Über das Vermögen der BOZ Berufsorientierungszentrum im Landkreis Kassel eG, Karl-Heinz-Fräger-Str. 1, 34376 Immenhausen (AG Kassel, GnR 882), vertr. d.: 1. Andreas Siebert (Liquidator), 2. Carsten Rahler (Liquidator), ist am 25.09.2026 um 14:03 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Sandra Mitter, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166-311, Fax: 0561/3166-312, E-Mail: Kassel@Westhelle-Partner.eu.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 11.11.2026 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 23.12.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (11.11.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (23.12.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
> Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere Übermittlungswege
(§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 28.09.2026
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