Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BPI Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 14437
EUID
DEG1103.HRB14437
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 123/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Steffi Haufe
Adresse
Kastanienallee 21, 14052 Berlin-Westend
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
06.06.2025 , 12:45 Uhr
Eröffnung
06.08.2025 , 09:40 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.09.2025
Berichts- und Prüfungstermin
22.10.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der BPI Service GmbH, mit Sitz in Cottbus, ist die vorläufige Insolvenzverwaltung durch Rechtsanwältin Steffi Haufe am 06.06.2025 angeordnet worden, wobei ein Zustimmungsvorbehalt besteht. Das Verfahren ist am 06.08.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Forderungen der Gläubiger sind bis zum 19.09.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Berichts- und Prüfstichtag ist der 22. Oktober 2025. Spätestens an diesem Tag muss ein etwaiger schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der BPI Service GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 14437 CB), An der Pastoa 13, 03042 Cottbus, eingetragener Sitz: Cottbus, ehemals vertreten durch den am 24.02.2025 verstorbenen Geschäftsführer René Hannemann, Nachlasspfle…
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der BPI Service GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 14437 CB), An der Pastoa 13, 03042 Cottbus, eingetragener Sitz: Cottbus, ehemals vertreten durch den am 24.02.2025 verstorbenen Geschäftsführer René Hannemann, Nachlasspflegerin: Rechtsanwältin Anke Dabow, Marktstraße 2, 03046 Cottbus, ist heute, am 06.06.2025 um 12.45 Uhr, Frau Rechtsanwältin Steffi Haufe, Kastanienallee 21, 14052 Berlin-Westend zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO). Amtsgericht Cottbus, 06.06.2025, Az. 63 IN 123/25
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BPI Service GmbH - Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 14437 CB -, An der Pastoa 13, 03042 Cottbus, eingetragener Sitz: Cottbus, ehemals vertreten durch den am 24.02.2025 verstorbenen Geschäftsführer Herrn Rene Hannemann, Nachlasspflegerin: Rechtsanwältin Anke Dabow,…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BPI Service GmbH - Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 14437 CB -, An der Pastoa 13, 03042 Cottbus, eingetragener Sitz: Cottbus, ehemals vertreten durch den am 24.02.2025 verstorbenen Geschäftsführer Herrn Rene Hannemann, Nachlasspflegerin: Rechtsanwältin Anke Dabow, Marktstraße 2, 03046 Cottbus wurde am 06.08.2025, um 09:40 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwältin Steffi Haufe, Kastanienallee 21, 14052 Berlin-Westend.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.09.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 30.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Mittwoch, der 22. Oktober 2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Insolvenzverwalters, ggf. den Gläubigerausschuss, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163 InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO) sind bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Cottbus, den 06.08.2025
Az.: 63 IN 123/25
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