Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BPV Solutions GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Mergenthaler Allee 15-21, 65760 Eschborn
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 136295
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEM1201.HRB136295
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1302/25
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.09.2025 , 15:56 Uhr
Eröffnung
22.09.2026 , 18:29 Uhr
Forderungsanmeldefrist
07.12.2026
Frist für Einwendungen und Anträge
21.12.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Erbringung von Beratungs- und Dienstleistung sowie der Handel mit Hard- und Software (nicht Einzelhandel) im Telekommunikations- und IT-Bereich.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
IT & Software
Subbranche
IT-Beratung
Nebenbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Beratung und Dienstleistung sowie Großhandel mit Hard- und Software im IT- und Telekommunikationsbereich
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BPV Solutions GmbH ist am 29.09.2025 um 15:56 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist Betriebswirt Alexander Pilgrim (HWW Rechtsanwälte). Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BPV Solutions GmbH mit Sitz in Eschborn ist am 22.09.2026 um 18:29 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor war bereits am 29.09.2025 um 15:56 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden, wodurch Verfügungen der Schuldnerin nur…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BPV Solutions GmbH mit Sitz in Eschborn ist am 22.09.2026 um 18:29 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor war bereits am 29.09.2025 um 15:56 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden, wodurch Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam waren. Zum vorläufigen sowie zum endgültigen Insolvenzverwalter ist der Betriebswirt Alexander Pilgrim von den HWW Rechtsanwälte in Frankfurt am Main bestellt worden. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Verfahrens verboten und auf den Insolvenzverwalter übertragen. Es bestehen Hinweise zur elektronischen Zustellung sowie zu den gesetzlichen Löschungsfristen für Veröffentlichungen im elektronischen Informationssystem.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BPV Solutions GmbH ist am 22.09.2026 um 18:29 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor war bereits am 29.09.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Betriebswirt Alexander Pilgrim bestellt worden…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BPV Solutions GmbH ist am 22.09.2026 um 18:29 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor war bereits am 29.09.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Betriebswirt Alexander Pilgrim bestellt worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr Vermögen verboten. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 07.12.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 21.12.2026 beim Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Am 29.09.2025 um 15:56 Uhr ist im Antragsverfahren über das Vermögen der BPV Solutions GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Betriebswirt Alexander Pilgrim von der Kanzlei HWW Rechtsanwälte bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimm…
Am 29.09.2025 um 15:56 Uhr ist im Antragsverfahren über das Vermögen der BPV Solutions GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Betriebswirt Alexander Pilgrim von der Kanzlei HWW Rechtsanwälte bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Am 22.09.2026 um 18:29 Uhr ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist derselbe Verwalter, Alexander Pilgrim, bestellt worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 07.12.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Einwendungen und Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge zur Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, zur Wahl eines Gläubigerausschusses und zu weiteren Angelegenheiten sind bis zum 21.12.2026 beim Insolvenzgericht vorzubringen. Am 24.09.2026 ist der Eröffnungsbeschluss berichtigt worden, wobei die Deutsche Bank AG zur Hinterlegungsbank bestimmt wurde. Die aktuelle Verfahrensphase ist das laufende Insolvenzverfahren mit Fokus auf die Forderungsanmeldung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1302/25 B-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BPV Solutions GmbH, Mergenthaler Allee 15 - 21, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 136295), vertr. d.: Stanescu, Lucian Stanescu, (Geschäftsführer), ist am 29.09.2025 um 15:56 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin …
810 IN 1302/25 B-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BPV Solutions GmbH, Mergenthaler Allee 15 - 21, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 136295), vertr. d.: Stanescu, Lucian Stanescu, (Geschäftsführer), ist am 29.09.2025 um 15:56 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Betriebswirt Alexander Pilgrim, HWW Rechtsanwälte, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 91 30 92 0, Fax: 069/ 91 30 92 30, E-Mail: Frankfurt@hww.eu bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 29.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1302/25 B-33-: In dem Insolvenzverfahren BPV Solutions GmbH, Mergenthaler Allee 15 - 21, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 136295),
vertreten durch:
Stanescu, Lucian Stanescu, (Geschäftsführer), wurde am 22.09.2026 um 18:29 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit…
810 IN 1302/25 B-33-: In dem Insolvenzverfahren BPV Solutions GmbH, Mergenthaler Allee 15 - 21, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 136295),
vertreten durch:
Stanescu, Lucian Stanescu, (Geschäftsführer), wurde am 22.09.2026 um 18:29 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Betriebswirt Alexander Pilgrim, HWW Rechtsanwälte, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 91 30 92 0, Fax: 069/ 91 30 92 30, E-Mail: Frankfurt@hww.eu, Internet: www.hww.eu.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 22.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1302/25 B-2-5 Am 22.09.2026 um 18:29 Uhr ist das Insolvenzverfahren BPV Solutions GmbH, Mergenthaler Allee 15 - 21, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 136295),
vertreten durch:
Stanescu, Lucian Stanescu, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Betriebswirt Alexander Pilgrim, HWW Rechtsanwä…
810 IN 1302/25 B-2-5 Am 22.09.2026 um 18:29 Uhr ist das Insolvenzverfahren BPV Solutions GmbH, Mergenthaler Allee 15 - 21, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 136295),
vertreten durch:
Stanescu, Lucian Stanescu, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Betriebswirt Alexander Pilgrim, HWW Rechtsanwälte, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 91 30 92 0, Fax: 069/ 91 30 92 30, E-Mail: Frankfurt@hww.eu, Internet: www.hww.eu
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 07.12.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 21.12.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 24.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1302/25 B-2-5: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BPV Solutions GmbH, Mergenthaler Allee 15 - 21, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 136295), vertr. d.: Stanescu, Lucian Stanescu, Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 37, 61381 Friedrichsdorf, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 24.09.2026 berich…
810 IN 1302/25 B-2-5: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BPV Solutions GmbH, Mergenthaler Allee 15 - 21, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 136295), vertr. d.: Stanescu, Lucian Stanescu, Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 37, 61381 Friedrichsdorf, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 24.09.2026 berichtigt worden.
Zur Hinterlegungsbank wird bestimmt: Deutsche Bank AG
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 06.10.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.