Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Brabant & Lehnert Werkzeug- und Vorrichtungsbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Saarland
Adresse
Im Gewerbepark 2, 66687 Wadern
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 19070
EUID
DEV1109.HRB19070
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
109 IN 39/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Matthias Bayer
Adresse
Kaiserstrasse 77, 66386 St. Ingbert
Termine & Fristen
Beschlussdatum
18.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Werkzeug- und Vorrichtungsbau, insbesondere Stanz- und Schnittwerkzeuge, Falzwerkzeuge, Prototypenbau, Vorrichtungswerkzeuge, Sondermaschinen, Drahtschneiden, CAD/CAM-Konstruktionen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brabant & Lehnert Werkzeug- und Vorrichtungsbau GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, hat die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen eines Mitglieds des Gläubigerausschusses (W+ST Investment Audits GmbH) festgesetzt. Die Festsetzung erfolgte zunächst mit einem Endbetrag von 4.290,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Später wurde diese Festsetzung ergänzend aktualisiert. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Matthias Bayer. Gegen die Vergütungsfestsetzung kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 39/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 19070 eingetragenen Brabant & Lehnert Werkzeug- und Vorrichtungsbau GmbH, Im Gewerbepark 2, 66687 Wadern, gesetzlich vertreten durch die Ge…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 39/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 19070 eingetragenen Brabant & Lehnert Werkzeug- und Vorrichtungsbau GmbH, Im Gewerbepark 2, 66687 Wadern, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Vincent Brabant und Herrn Bernhard Lehnert
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen eines Gläuberausschussmitglieds festgesetzt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 5 eingesehen werden.
109 IN 39/19
Amtsgericht Saarbrücken, 18.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 39/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 19070 eingetragenen Brabant & Lehnert Werkzeug- und Vorrichtungsbau GmbH, Im Gewerbepark 2, 66687 Wadern, gesetzlich vertreten durch die Ge…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 39/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 19070 eingetragenen Brabant & Lehnert Werkzeug- und Vorrichtungsbau GmbH, Im Gewerbepark 2, 66687 Wadern, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Vincent Brabant und Herrn Bernhard Lehnert
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Staab und Kollegen, Sulzbachstraße 26, 66111 Saarbrücken
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Matthias Bayer, Kaiserstrasse 77, 66386 St. Ingbert
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses W+ST Investment Audits GmbH, Europaallee 13, 66113 Saarbrücken wie folgt festgesetzt.
Vergütung 3.990,00 €
Auslagen 300,00 €
Zwischensumme 4.290,00 €
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag 4.290,00 €
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig 35,00 EUR bis 95,00 EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von 95,00 € angemessen ist. Für 42 Stunden Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf 3.990,00 EUR.
Hinzu kommen nach § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV 300,00 EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO § 11 RPflG gegeben, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach oder dem Landgericht Saarbrücken, Franz-Josef-Röder-Straße 15, 66119 Saarbrücken, die Erinnerung ausschließlich bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken oder dem Landgericht Saarbrücken eingegangen sein. Die Erinnerung muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein.
Dies gilt auch dann, wenn das Rechtsmittel zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Rechtsmittel gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 5 eingesehen werden.
109 IN 39/19
Amtsgericht Saarbrücken, 18.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 39/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 19070 eingetragenen Brabant & Lehnert Werkzeug- und Vorrichtungsbau GmbH, Im Gewerbepark 2, 66687 Wadern, gesetzlich vertreten durch die Ge…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 39/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 19070 eingetragenen Brabant & Lehnert Werkzeug- und Vorrichtungsbau GmbH, Im Gewerbepark 2, 66687 Wadern, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Vincent Brabant und Herrn Bernhard Lehnert
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen eines Gläuberausschussmitglieds ergänzend festgesetzt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 5 eingesehen werden.
109 IN 39/19
Amtsgericht Saarbrücken, 18.09.2025
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