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Insolvenzprofil
Brandchronise UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hamburg
Adresse
Hochallee 117, 20149 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 135877
EUID
DEK1101.HRB135877
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 46/26
Phase
Antragsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Tilo Maack
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
13.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
das Führen einer Werbeagentur und Markenberatung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brandchronise UG (haftungsbeschränkt), einer Werbeagentur und Markenberatung mit Sitz in Hamburg, ist im Antragsverfahren am 13.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Die Entscheidung erging gemäß § 26 Abs. 1 InsO durch das Amtsgericht Hamburg. Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
67a IN 46/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Brandchronise UG (haftungsbeschränkt), das Führen einer Werbeagentur und Markenberatung, Hochallee 117, 20149 Hamburg (AG Hamburg, HRB 135877), vertr. d.: Tilo Maack (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 13.07.202…
67a IN 46/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Brandchronise UG (haftungsbeschränkt), das Führen einer Werbeagentur und Markenberatung, Hochallee 117, 20149 Hamburg (AG Hamburg, HRB 135877), vertr. d.: Tilo Maack (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 13.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hamburg eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hamburg an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hamburg, 13.07.2026
Datenschutzhinweise:
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https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
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