Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Brandenburger Bacon GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Neuruppin HRB 11038
EUID
DEG1309.HRB11038
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 108/18
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Norbert Hellwich
Adresse
Kesselgrundstraße 56, 14542 Werder
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag
07.04.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brandenburger Bacon GmbH werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft. Der Prüfungsstichtag für den Widerspruch gegen Grund, Betrag und/oder Rang einer angemeldeten Forderung ist der 07. April 2025. Die Insolvenztabelle sowie etwaige Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts in Neuruppin zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Brandenburger Bacon GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 11038 NP), Geschäftszweig: Die industrielle Zerlegung, Verarbeitung, Veredelung und Verpackung von Fleisch u.a., Vietmannsdorfer Straße 39, 17268 Templin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Brandenburger Bacon GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 11038 NP), Geschäftszweig: Die industrielle Zerlegung, Verarbeitung, Veredelung und Verpackung von Fleisch u.a., Vietmannsdorfer Straße 39, 17268 Templin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Norbert Hellwich, Kesselgrundstraße 56, 14542 Werder, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nico Lothar Fritz Sauer, Neuer Weg 3, 16766 Kremmen OT Groß-Ziethen
werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 07. April 2025 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, den 17. März 2025
15 IN 108/18
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