Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Brandschutz Direkt UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bayern
Adresse
Hauptstr. 51, 92237 Sulzbach-Rosenberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Amberg HRB 5207
EUID
DED3101V.HRB5207
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Amberg
Aktenzeichen
IN 150/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stephan Meyer
Adresse
Kurfürstenring 4, 92224 Amberg
Termine & Fristen
Aufhebung
17.02.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Planung und die Bauausführung von Brandschutzanlagen bzw. Brandschutzmaßnahmen sowie der Handel und Vertrieb von Sicherheits- und Brandschutzartikeln aller Art
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brandschutz Direkt UG (haftungsbeschränkt) ist am 17.02.2025 aufgehoben worden. Im Zuge dieser Aufhebung wird auf Antrag des Insolvenzverwalters eine Nachtragsverteilung hinsichtlich sämtlicher zur Insolvenzmasse gehörender Forderungen gegen Dr. Rudolf Dobmeier angeordnet. Die Durchführung der Nachtragsverteilung wird dem bisherigen Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Stephan Meyer, übertragen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Amberg eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 150/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Brandschutz Direkt UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 51, 92237 Sulzbach-Rosenberg, vertreten durch den Geschäftsführer Prösl Wolfgang
Registergericht: Amtsgericht Amberg Register-Nr.: HRB 5207
- Schuldnerin -
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In dem am 17.02.2025 aufgehobenen Insolvenzverf…
IN 150/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Brandschutz Direkt UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 51, 92237 Sulzbach-Rosenberg, vertreten durch den Geschäftsführer Prösl Wolfgang
Registergericht: Amtsgericht Amberg Register-Nr.: HRB 5207
- Schuldnerin -
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In dem am 17.02.2025 aufgehobenen Insolvenzverfahren wird auf Antrag des Insolvenzverwalters die Nachtragsverteilung hinsichtlich sämtlichen rechtlich begründeten und somit zur Insolvenzmasse gehörenden Forderungen gegen Dr. Rudolf Dobmeier als Insolvenzverwalter über das Vermögen von Brigitte Prösl, Az. IN 146/23, Amtsgericht Amberg, angeordnet.
Die Durchführung der Nachtragsverteilung wird dem bisherigen Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Stephan Meyer,
Kurfürstenring 4, 92224 Amberg,
übertragen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Amberg
Paulanerplatz 4
92224 Amberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Amberg - Insolvenzgericht - 24.08.2026
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