Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Brauerei Fürstlich Drehna GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 15181
EUID
DEG1103.HRB15181
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 211/25
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Knut Rebholz
Adresse
Gerichtsplatz 07, 03046 Cottbus
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.06.2025 , 11:10 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Brauerei Fürstlich Drehna GmbH ist beim Amtsgericht Cottbus anhängig. Am 16.06.2025 um 11:10 Uhr ist Herr Rechtsanwalt Knut Rebholz zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Zudem ist ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden. Gegen den Beschluss ist die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Brauerei Fürstlich Drehna GmbH, HRB 15181 CB, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Richard Frank Albrecht, Lindenplatz 10,15926 Luckau
ist heute, am 16.06.2025, um 11.10 Uhr Herr Rechtsanwalt Knut Rebholz, Gerichtsplatz 07, 03…
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Brauerei Fürstlich Drehna GmbH, HRB 15181 CB, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Richard Frank Albrecht, Lindenplatz 10,15926 Luckau
ist heute, am 16.06.2025, um 11.10 Uhr Herr Rechtsanwalt Knut Rebholz, Gerichtsplatz 07, 03046 Cottbus zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, 63 IN 211/25
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