Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Braun GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein HRB 52617
EUID
DET3104V.HRB52617
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
3 a IN 450/24 Sp
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christoph Wienen
Adresse
Maudacher Straße 162, 67065 Ludwigshafen am Rhein
Termine & Fristen
Eröffnung
26.05.2025 , 12:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.06.2025
Einsichtnahme Forderungen
17.07.2025
Prüfungstermin
14.08.2025
Einsichtnahme Nachtragsforderungen
23.03.2026
Prüfungstermin Nachtragsforderungen
02.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Braun GmbH ist am 26.05.2025 um 12:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christoph Wienen ernannt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis spätestens 23.06.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen ist am 14.08.2025 angesetzt. Die angemeldeten Forderungen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters liegen ab dem 17.07.2025 zur Einsichtnahme aus. Im weiteren Verfahren erfolgen Bekanntmachungen ausschließlich elektronisch. Später wird zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO angeordnet. Die Prüfung dieser nachträglichen Forderungen ist für den 02.04.2026 vorgesehen. Die entsprechende Tabelle liegt ab dem 23.03.2026 bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 a IN 450/24 Sp
26.02.2026
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Braun GmbH, Werkstraße 9, 67354 Römerberg (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 52617),
vertreten durch:
Markus Braun, Werkstraße 9, 67354 Römerberg, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächt…
3 a IN 450/24 Sp
26.02.2026
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Braun GmbH, Werkstraße 9, 67354 Römerberg (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 52617),
vertreten durch:
Markus Braun, Werkstraße 9, 67354 Römerberg, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Jochen Sandhoff, Neustadter Straße 11-13, 67373 Dudenhofen,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Christoph Wienen, Maudacher Straße 162, 67065 Ludwigshafen am Rhein
wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen das schriftliche Verfahren gem. § 177 Abs. 1 S. 2 InsO angeordnet. Die Forderungen werden am 02.04.2026 unter Berücksichtigung der bis dahin bei Gericht eingegangenen Erklärungen geprüft.
Die Tabelle nebst Anmeldungen liegt ab dem 23.03.2026 bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Rechtspflegerin
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein, den 26.05.2025
Aktenzeichen: 3 a IN 450/24 Sp
Durch Beschluss des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Ludwigshafen am Rhein wird zum 26.05.2025, 12:30 Uhr, das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Braun GmbH, Werkstraße 9, 67354 Römerberg (AG Ludwig…
Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein, den 26.05.2025
Aktenzeichen: 3 a IN 450/24 Sp
Durch Beschluss des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Ludwigshafen am Rhein wird zum 26.05.2025, 12:30 Uhr, das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Braun GmbH, Werkstraße 9, 67354 Römerberg (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 52617),
vertreten durch:
Markus Braun, Werkstraße 9, 67354 Römerberg, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Jochen Sandhoff, Neustadter Straße 11-13, 67373 Dudenhofen, wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt: Rechtsanwalt Christoph Wienen, Maudacher Straße 162, 67065 Ludwigshafen am Rhein
Gemäß § 80 InsO geht das Recht der Schuldnerin, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über. Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten.
Die Gläubiger der Schuldnerin werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden (§ 28 Abs. II InsO).
Dies ist ein Hauptinsolvenzverfahren gemäß Art. 3 Abs. 1 EuInsVO, Verordnung Nr. 1346/200 des Rates der Europäischen Union vom 29.05.2000 über Insolvenzverfahren (ABIEG L 160/1).
Gem. § 5 Abs. 2 InsO wird das schriftliche Verfahren durchgeführt. Die Forderungen werden am 14.08.2025 geprüft. Anträge zur eventuellen Wahl Montag anderen Insolvenzverwalters sowie über die in den §§ 35 Abs. 2, 66, 68, 100, 149, 160, 162, 207 InsO bezeichneten Angelegenheiten und Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen schriftlich bis zu diesem Termin bei Gericht eingegangen sind. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis spätestens 23.06.2025 bei dem Insolvenzverwalter in zweifacher Ausfertigung anzumelden. Die angemeldeten Forderungen liegen ab dem 17.07.2025 und der Bericht des Insolvenzverwalters ab dem 3. Tag vor dem Termin auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Hinweise: Gläubiger, deren Forderung im Prüfungstermin festgestellt wird, erhalten hierüber keine Benachrichtigung.
Im weiteren Verfahren erfolgen Bekanntmachungen nur noch unter www.insolvenzbekanntmachungen.de und können dort kostenfrei abgerufen werden (§ 9 Abs. 3 InsO). Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Für die Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung in alter Fassung für Insolvenzanträge, die bis 31.6.2014 gestellt wurden, gilt das Vorstehende mit der Maßgabe, dass die Frist mit Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung zu laufen beginnt. Für Insolvenzanträge, die ab dem 1.7.2014 gestellt wurden, ist § 287a der Insolvenzordnung neuer Fassung anwendbar; hier gilt das Gleiche. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden. Des Weiteren wird auf die Erklärungspflicht zur evtl. Selbständigkeit der Schuldnerin gem. § 35 InsO hingewiesen.
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