Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRA 490
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Insolvenzprofil
Brecklinghaus Lederwaren GmbH & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Viehofer Straße 68 - 70, 45127 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRA 490
EUID
DER2503.HRA490
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
163 IN 45/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine
Adresse
Bembergstr. 2-4, 42103 Wuppertal
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.04.2024 , 11:50 Uhr
Eröffnung
01.07.2024 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
24.08.2024
Berichtstermin
11.09.2024 , 13:00 Uhr
Prüfungstermin
11.09.2024 , 13:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Essen hat am 19.04.2024 vorläufige Maßnahmen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brecklinghaus Lederwaren GmbH & Co.KG angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 01.07.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 18.04.2024 von der Schuldnerin gestellt worden. Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine ist als Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 24.08.2024. Für den 11.09.2024 sind ein Berichtstermin und ein Prüfungstermin angesetzt. In der Gläubigerversammlung sollen unter anderem die Beibehaltung des Verwalters, die Nichtbestellung eines Gläubigerausschusses und die Stilllegung des Unternehmens beschlossen werden. Der Insolvenzverwalter erhält die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen, einschließlich der freihändigen Veräußerung des Vermögens und der Führung von Rechtsstreitigkeiten. Die Forderungstabelle wird ab dem 30.08.2024 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 45/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRA 490 eingetragenen Brecklinghaus Lederwaren GmbH & Co.KG, Viehofer Str. 68-70, 45127 Essen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die …
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 45/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRA 490 eingetragenen Brecklinghaus Lederwaren GmbH & Co.KG, Viehofer Str. 68-70, 45127 Essen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 1191 eingetragene Brecklinghaus Verwaltungs GmbH, Viehofer Str. 70, 45127 Essen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerhard Brecklinghaus, Hohe Buchen 2 a , 45133 Essen,
ist am 19.04.2024, um 11:50 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Bembergstr. 2-4, 42103 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
163 IN 45/24
Amtsgericht Essen, 19.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 45/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRA 490 eingetragenen Brecklinghaus Lederwaren GmbH & Co.KG, Viehofer Str. 68-70, 45127 Essen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts …
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 45/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRA 490 eingetragenen Brecklinghaus Lederwaren GmbH & Co.KG, Viehofer Str. 68-70, 45127 Essen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 1191 eingetragene Brecklinghaus Verwaltungs GmbH, Viehofer Str. 70, 45127 Essen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerhard Brecklinghaus, Hohe Buchen 2 a , 45133 Essen,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.07.2024, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 18.04.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Bembergstr. 2-4, 42103 Wuppertal.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.08.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 11.09.2024, 13:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, 2. Etage, Sitzungssaal 293.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- Der eingesetzte Verwalter wird beibehalten (§ 57 InsO).
- Ein Gläubigerausschuss wird nicht bestellt (§ 68 InsO).
- Eine Zwischenrechnungslegung ist nicht erforderlich (§ 66 Abs. 3 InsO).
- Das vom Insolvenzverwalter eingerichtete Sonderkonto wird zur Hinterlegungsstellebestimmt (§ 149 InsO).
- Das schuldnerische Unternehmen wird stillgelegt, ggf. nach Abverkauf der Waren (§ 157 S. 1 InsO).
- Der Insolvenzverwalter wird nicht beauftragt, einen Insolvenzplan auszuarbeiten (§ 157 S. 2 InsO).
- Die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen wird erteilt (§§ 160, 162 InsO), insbesondere
- zur freihändigen Veräußerung
- des Anlage- und Umlaufvermögens,
- des Unternehmens oder eines Betriebes im Ganzen, ggf. an besonders Interessierte,
- des Warenlagers im Ganzen,
- von Beteiligungen an anderen Unternehmen,
- zur Führung eines Rechtsstreites mit erheblichem Streitwert oder zum Abschluss eines Vergleiches oder Schiedsvertrages zur Beilegung oder Vermeidung eines solchen Rechtsstreites. Hierzu darf der Insolvenzverwalter Anwaltsverträge schließen, auch mit der Kanzlei ATN Rechtsanwälte d'Avoine Teubler Neu, an der er als Sozius beteiligt ist, unter Befreiung von § 181 BGB. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den Forderungseinzug sowie die Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 30.08.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 166 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
163 IN 45/24
Essen, 01.07.2024
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