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Insolvenzprofil
Transport und Handel Andreas Ulinsky GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Batenbrockstraße 69, 46238 Bottrop
Handelsregister
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 10734
EUID
DER2507.HRB10734
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
163 IN 40/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.04.2024 , 14:15 Uhr
Eröffnung
11.07.2024 , 09:34 Uhr
Forderungsanmeldefrist
29.08.2024
Prüfungstermin
16.09.2024
Gegenstand des Unternehmens
Transport und Handels mit Pkw`s, Baumaschinen und Nutzfahrzeugen, der Betrieb von Imbißbuden sowie der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Transport und Handel Andreas Ulinsky GmbH ist am 19.04.2024 vorläufig angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Nils Meißner bestellt worden. Das Verfahren ist am 11.07.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag ist am 05.04.2024 eingegangen. Zum Insolvenzverwalter ist Nils Meißner ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.08.2024 anzumelden. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung ist, findet am 16.09.2024 statt. Die Forderungstabelle wird ab dem 04.09.2024 zur Einsicht niedergelegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Transport und Handel Andreas Ulinsky GmbH ist am 11.07.2024 um 09:34 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 05.04.2024. Zuvor waren bereits am 19.04.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Nils Meißner z…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Transport und Handel Andreas Ulinsky GmbH ist am 11.07.2024 um 09:34 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 05.04.2024. Zuvor waren bereits am 19.04.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Nils Meißner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Zum endgültigen Insolvenzverwalter ist derselbe ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 29.08.2024. Der Prüfungstermin, der zugleich der erste Gläubigerversammlungstermin ist, findet am 16.09.2024 statt. Am 12.08.2024 hat der Insolvenzverwalter die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingereicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 40/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 10734 eingetragenen Transport und Handel Andreas Ulinsky GmbH, Batenbrockstr. 69, 46238 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andrea…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 40/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 10734 eingetragenen Transport und Handel Andreas Ulinsky GmbH, Batenbrockstr. 69, 46238 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Ulinsky, Batenbrockstr. 69, 46238 Bottrop und den Gesellschafter Herrn Renee Homann, Batenbrockstr. 69, 46238 Bottrop
Geschäftszweig: Transport und Handels mit Pkw's, Baumaschinen und Nutzfahrzeugen usw.
ist am 19.04.2024, um 14:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Nils Meißner, Kirchhellener Str. 20, 46236 Bottrop bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
163 IN 40/24
Amtsgericht Essen, 19.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 40/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 10734 eingetragenen Transport und Handel Andreas Ulinsky GmbH, Batenbrockstr. 69, 46238 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Ulinsky, Batenbrockstr. 69, 46238 …
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 40/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 10734 eingetragenen Transport und Handel Andreas Ulinsky GmbH, Batenbrockstr. 69, 46238 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Ulinsky, Batenbrockstr. 69, 46238 Bottrop und den Gesellschafter Herrn Renee Homann, Batenbrockstr. 69, 46238 Bottrop
Geschäftszweig: Transport und Handels mit Pkw's, Baumaschinen und Nutzfahrzeugen usw.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 11.07.2024, um 09:34 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 05.04.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Nils Meißner, Kirchhellener Str. 20, 46236 Bottrop.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.08.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 16.09.2024.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 04.09.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 164 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
163 IN 40/24
Essen, 11.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 40/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 10734 eingetragenen Transport und Handel Andreas Ulinsky GmbH, Batenbrockstr. 69, 46238 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Ulinsky,…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 40/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 10734 eingetragenen Transport und Handel Andreas Ulinsky GmbH, Batenbrockstr. 69, 46238 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Ulinsky, Batenbrockstr. 69, 46238 Bottrop und den Gesellschafter Herrn Renee Homann, Batenbrockstr. 69, 46238 Bottrop
ist am 12.08.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
163 IN 40/24
Amtsgericht Essen, 14.08.2024
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