Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRA 3134
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Insolvenzprofil
Breuer-Quast GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Müllenarker Mühle, 52459 Inden
Handelsregister
Amtsgericht Düren HRA 3134
EUID
DER3103.HRA3134
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
91 IN 153/22
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
03.07.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Breuer-Quast GmbH & Co. KG ist anhängig. Das Amtsgericht Aachen hat angeordnet, dass die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen sowie Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 03.07.2024. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen niedergelegt. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 153/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRA 3134 eingetragenen Breuer-Quast GmbH & Co. KG, In der Ruraue 23, 52459 Inden, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 153/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRA 3134 eingetragenen Breuer-Quast GmbH & Co. KG, In der Ruraue 23, 52459 Inden, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 5969 eingetragene Breuer-Quast Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Müllenarker-Mühle , 52459 Inden, diese vertreten durch die Geschäftsführer Frau Katharina Breuer-Quast, und Herrn Arno Breuer,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 03.07.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
91 IN 153/22
Amtsgericht Aachen, 14.05.2024
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