Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BRG Gerüstbau München GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Lerchenstr. 16, 80995 München
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 230762
EUID
DED2601V.HRB230762
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6.70 IN 95/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther
Adresse
Franzenweg 20, 06112 Halle (Saale)
Termine & Fristen
Eröffnung
16.10.2024 , 13:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
18.11.2024
Berichtstermin
18.12.2024 , 12:15 Uhr
Prüfungstermin
18.12.2024 , 12:15 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Vermietung und Aufstellung von Gerüsten jeglicher Art und sämtlicher Gegenstände zur Baustelleneinrichtung, An- und Verkauf von Gerüsten, Gerüstbaubedarf und sämtliche damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BPG Gerüstbau München GmbH ist in der Phase der vorläufigen Verwaltung. Der Verwalter hat am 06.05.2026 einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Verwaltung gestellt. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BPG Gerüstbau München GmbH ist am 16. Oktober 2024 um 13:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung durch das Amtsgericht Potsdam eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderung…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BPG Gerüstbau München GmbH ist am 16. Oktober 2024 um 13:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung durch das Amtsgericht Potsdam eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 18. November 2024. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen dient, ist am 18. Dezember 2024 um 12:15 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Potsdam angesetzt. In diesem Termin sollen unter anderem über die Person des Insolvenzverwalters und die Bildung eines Gläubigerausschusses beschlossen werden. Zudem hat der Verwalter am 6. Mai 2026 einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Verwaltung gestellt, wogegen Gläubiger binnen drei Wochen nach Veröffentlichung Stellung nehmen können.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
BPG Gerüstbau München GmbH (Registergericht: München HRB 230762), Lerchenstraße 16, 80995 München, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Kaiser hat der Verwalter am 06.05.2026 einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Verwaltung gestellt. …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
BPG Gerüstbau München GmbH (Registergericht: München HRB 230762), Lerchenstraße 16, 80995 München, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Kaiser hat der Verwalter am 06.05.2026 einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Verwaltung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 11. Mai 2026, 6.70 IN 95/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6.70 IN 95/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
BPG Gerüstbau München GmbH, Lerchenstraße 16, 80995 München,
vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Kaiser, Borna
HRB 230762 Amtsgericht München
Gegenstand des Unternehmens:
Vermietung und Aufstellung von Gerüsten jeglicher Art und sämtlicher…
6.70 IN 95/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
BPG Gerüstbau München GmbH, Lerchenstraße 16, 80995 München,
vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Kaiser, Borna
HRB 230762 Amtsgericht München
Gegenstand des Unternehmens:
Vermietung und Aufstellung von Gerüsten jeglicher Art und sämtlicher Gegenstände zur Baustelleneinrichtung, An- und Verkauf von Gerüsten, Gerüstbaudarf und Baustellen-absicherungszubehör
wird auf den Eröffnungsantrag vom 05.07.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung,
am 16. Oktober 2024, um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Franzosenweg 20, 06112 Halle (Saale)
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.11.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Dem Insolvenzverwalter werden gemäß § 8 Abs. 3 InsO die Zustellungen übertragen.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am 18.12.2024, um 12:15 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, Saal 22.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person dem Insolvenzverwalter,
- den Gläubigerausschuss
- gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100,
101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO
bezeichneten Gegenstände, mit dem Hinweis, dass die Zustimmung zur
Vornahme von Rechtshandlungen nach § 160 InsO als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungs-verfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege
(§ 130a ZPO) empfangen können, haben die Möglichkeit, unter Angabe ihres über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellung zu erklären (§ 28 Abs. 4 InsO).
Gründe
Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts-Insolvenzgerichts-Potsdam ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über Insolvenzverfahren als auch der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 der InsO bzw. der allgemeine Gerichtsstand im hiesigen Bezirk liegen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Potsdam, den 16. Oktober 2024
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