Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 21742
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Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 21742
EUID
DER2201.HRB21742
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thomas Scuric
Rolle
Verfahrensbevollmächtigter
Adresse
Bongardstraße 33, 44787 Bochum
Termine & Fristen
Antragseingang
01.07.2026
Abweisung mangels Masse
01.10.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzgericht hat den am 01.07.2026 eingegangenen Antrag der Schuldnerin, der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 21742 eingetragenen Brilliantcars Autovermietung GmbH, auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung ist am 01.10.2026 ergangen. Das Gericht stellte fest, dass zwar ein Eröffnungsgrund vorliegt, das Vermögen der Schuldnerin jedoch voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden. Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin. Gegen den Beschluss steht der Antragstellerin und der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Diese ist innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 21742 eingetragenen Brilliantcars Autovermietung GmbH, Brückstr. 2, 58455 Witten, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Elvis Zibailo, Kesselstr. 22, 58452 Witten und Herrn Maurice Maßmann , Brü…
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 21742 eingetragenen Brilliantcars Autovermietung GmbH, Brückstr. 2, 58455 Witten, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Elvis Zibailo, Kesselstr. 22, 58452 Witten und Herrn Maurice Maßmann , Brückstr. 2, 58455 Witten
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Thomas Scuric, Bongardstraße 33, 44787 Bochum
wird der am 01.07.2026 eingegangene Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen mangels Masse abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Gründe:
Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Nach den Feststellungen des Gerichts liegt bei der Schuldnerin zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken.
Dies ergibt sich insbesondere Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 4 InsO, § 91 ZPO sowie auf § 58, §§ 23, 29 GKG.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Bochum, 01.10.2026
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