Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BRINKO Werkzeuge Fellermann GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Freiheitstr. 15 - 23, 42853 Remscheid
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRA 17621
EUID
DER1608.HRA17621
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
145 IN 488/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Neu
Adresse
Elberfelder Str. 39, 42853 Remscheid
Termine & Fristen
Stichtag Gläubigerversammlung
07.06.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BRINKO Werkzeuge Fellermann GmbH & Co. KG ist eröffnet. Das Amtsgericht Wuppertal hat einen Stichtag für die Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung auf den 07.06.2024 festgelegt. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu einem Beschlussantrag einreichen, der die Genehmigung von Rechtshandlungen des Sachwalters betrifft. Konkret geht es um die Genehmigung einer Vereinbarung mit Herrn Eberhard Dietrich vom 26.02.2024 bzw. 13.05.2024. Der Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung wurde am 15.05.2024 gestellt. Sollte kein stimmberechtigter Gläubiger an der schriftlichen Abstimmung teilnehmen, gilt die Zustimmung zu den Rechtshandlungen des Sachwalters als erteilt. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung offen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 488/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 17621 eingetragenen BRINKO Werkzeuge Fellermann GmbH & Co. KG, Freiheitsstraße 15 - 23, 42853 Remscheid, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellsch…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 488/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 17621 eingetragenen BRINKO Werkzeuge Fellermann GmbH & Co. KG, Freiheitsstraße 15 - 23, 42853 Remscheid, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 11505 eingetragene "Fellermann Verwaltungs- GmbH", Freiheitsstraße 15 - 23, 42853 Remscheid, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eberhard Dietrich, Am Stadtgarten 11, 42697 Solingen,
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Neu, Elberfelder Str. 39, 42853 Remscheid
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 07.06.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Sachwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Genehmigung der Vereinbarung mit Herrn Eberhard Dietrich vom 26.02.2024 / 13.05.2024.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 15.05.2024 nebst Beschlussantrag verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A278 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Sachwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
145 IN 488/19
Amtsgericht Wuppertal, 17.05.2024
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