Restschuldbefreiungsverfahren Nordrhein-Westfalen HRA 8860

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Insolvenzprofil

Runkel, Jens Oliver

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Olper Straße 65, 57258 Freudenberg
Handelsregister
Amtsgericht Siegen HRA 8860
EUID
DER2909.HRA8860

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 66/24
Phase
Restschuldbefreiungsverfahren

Termine & Fristen

Beschlussdatum
22.05.2024

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Siegen hat in dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Herrn Jens Oliver Runkel entschieden, dass der Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung zulässig ist. Der Schuldner erlangt die Restschuldbefreiung, wenn er den Obliegenheiten nach den §§ 295 und 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen. Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach §§ 287 a Abs. 1, Satz 3, 4 InsO i. V. m. §§ 567 ff. ZPO gegeben. Beschwerdeberechtigt ist der Schuldner. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Siegen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Frist zur Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, falls diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 66/24 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Herrn Jens Oliver Runkel, Olper Straße 65, 57258 Freudenberg ist der Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung zulässig. Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn er den Obliegenheiten nach de…

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