Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bruno Richter HKLS GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Lise-Meitner-Straße 17, 64584 Biebesheim am Rhein
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 53783
EUID
DEM1103.HRB53783
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 423/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Sachwalterin
Rolle
Sachwalterin / Insolvenzverwalterin
Termine & Fristen
Eröffnung
01.09.2022
Aufhebung Eigenverwaltung
18.12.2023
Frist zum Widerspruch
30.01.2024
Frist zur Stellungnahme
03.06.2024
Beschluss Vergütungsfestsetzung
11.06.2024
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens sind der Zentralheizungs-, Lüftungs-, sowie Klimaanlagenbau, die Gas- und Wasserinstallation und Verkauf, Vertrieb und Instandsetzung entsprechender Geräte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bruno Richter HKLS GmbH ist durch Beschluss vom 01.09.2022 in Eigenverwaltung eröffnet worden. Die Eigenverwaltung ist durch Beschluss vom 18.12.2023 aufgehoben und die Sachwalterin als Insolvenzverwalterin bestellt worden. Im schriftlichen Verfahren werden nachträglich angemeldete Forderungen gemäß § 177 InsO geprüft. Widerspruch gegen diese Forderungen kann bis zum 30.01.2024 beim Insolvenzgericht erklärt werden. Die Insolvenzverwalterin hat die Festsetzung ihrer Vergütung als Sachwalterin beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 03.06.2024. Die Vergütung der Sachwalterin ist durch Beschluss vom 11.06.2024 festgesetzt worden. Die Berechnungsgrundlage bildete ein Insolvenzmassewert von 1.088.268,35 EUR. Zuschläge für die Unternehmensfortführung und die übertragende Sanierung wurden bewilligt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 9 IN 423/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bruno Richter HKLS GmbH, Lise-Meitner-Straße 17, 64584 Biebesheim (AG Darmstadt, HRB 53783), vertr. d.: Bruno Richter, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftliche…
Geschäfts-Nr. 9 IN 423/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bruno Richter HKLS GmbH, Lise-Meitner-Straße 17, 64584 Biebesheim (AG Darmstadt, HRB 53783), vertr. d.: Bruno Richter, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 30.01.2024 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Amtsgericht Darmstadt, 02.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 423/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bruno Richter HKLS GmbH, Lise-Meitner-Straße 17, 64584 Biebesheim (AG Darmstadt, HRB 53783), vertr. d.: Bruno Richter, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung als Sachwalterin für den Zeitraum der Eigenverwaltung ab Erö…
9 IN 423/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bruno Richter HKLS GmbH, Lise-Meitner-Straße 17, 64584 Biebesheim (AG Darmstadt, HRB 53783), vertr. d.: Bruno Richter, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung als Sachwalterin für den Zeitraum der Eigenverwaltung ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zur Aufhebung der Eigenverwaltung am 18.12.2023 beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 03.06.2024. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 28.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 423/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bruno Richter HKLS GmbH, Lise-Meitner-Straße 17, 64584 Biebesheim (AG Darmstadt, HRB 53783), vertr. d.: Bruno Richter, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung der Sachwalterin festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR um Prozentsatz eingeben…
9 IN 423/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bruno Richter HKLS GmbH, Lise-Meitner-Straße 17, 64584 Biebesheim (AG Darmstadt, HRB 53783), vertr. d.: Bruno Richter, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung der Sachwalterin festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR um Prozentsatz eingeben % erhöht zzgl.
3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie
4. X EUR Auslagen zuzüglich
5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %
6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich
7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %.
------------------------------------
X EUR Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Nachdem das Verfahren in Eigenverwaltung durch Beschluss vom 01.09.2022 eröffnet wurde, wurde die Eigenverwaltung auf Antrag der Schuldnerin durch Beschluss vom 18.12.2023 aufgehoben und die Sachwalterin als Insolvenzverwalterin bestellt.
Die Vergütung der Sachwalterin wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8, 12 InsVV berechnet.
Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die Schlussrechnung bezieht. Die Insolvenzmasse wurde im vorliegenden Fall mit 1.088.268,35 EUR ermittelt. Die Regelvergütung daraus beträgt 64.539,01 EUR.
Die Regelvergütung für die Tätigkeit des Sachwalters nach § 12 Abs. 1 InsVV beträgt
60 % vom Wert der Regelvergütung von 64.539,01 EUR. Demnach errechnet sich nach dem Bruchteil von 60 % eine Vergütung in Höhe von 38.723,41 EUR.
Die geltend gemachten Zuschläge in Höhe von 65 % der Regelvergütung des Insolvenzverwalters nach § 2 Absatz 1 InVV waren antragsgemäß zu bewilligen, so dass sich insgesamt eine Nettovergütung in Höhe von 125 % der Regelvergütung des Insolvenzverwalters nach § 2 Absatz 1 InsVV ergibt, das sind 80.673,77 EUR.
Im Einzelnen wird auf die Verfahrensberichte sowie die Begründung in dem Vergütungsantrag vom 22.04.2024, Blatt 805 ff. der Akten, verwiesen.
Zuschläge wurden für die Begleitung der Unternehmensfortführung über das übliche Maß hinaus sowie für die Tätigkeit der Sachwalterin im Zusammenhang mit der übertragenden Sanierung des Unternehmens bewilligt.
Hinzu kommen die Auslagen. Bei der Festsetzung der Auslagen kann die Insolvenzverwalterin zwischen den tatsächlich entstandenen Auslagen und einem Pauschsatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wählen. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen. Im vorliegenden Fall wurde die Pauschale in Ansatz gebracht.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von der Insolvenzverwalterin zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 11.06.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.